Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Wie definiert sich das Tarifgebiet West?

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OneWayToRome:
Hi Leute,

ich habe jetzt schon häufiger gelesen den folgenden Auszug gelesen:


--- Zitat ---Ein besonderer tariflicher Kündigungsschutz ("Unkündbarkeit") besteht für Beschäftigte im Tarifgebiet West, die mindestens 15 Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren und mindestens 40 Jahre alt sind.
--- End quote ---

Meine Frage ist nun, was ist denn genau das Tarifgebiet West bzw. wer zählt dazu?

Ich zum Beispiel bin Regierungsbeschäftigter (E 9a) nach TV L beim Land NRW. Zählt das dazu oder nicht?

Schon einmal vielen Danke für eure Antworten!

Gruß

RsQ:
Was mir gerade neu ist: Im Tarifgebiet Ost gibt es diese Regelung (Unkündbarkeit bei 15 Jahren im Alter von 40+) also nicht?!?

Lars73:
Ja, das ist neben § 30 (2)-(5) eine der Unterschiede bei den Tarifgebieten. War auch schon im BAT (Ost) so.

OneWayToRome:

--- Zitat von: RisikoNRW am 14.09.2020 10:25 ---
Gegenfrage: Wie alt bist du?

--- End quote ---

Ich weiß, du willst dich mit der Frage lustig machen, aber für mich war es eine berechtigte Frage. Ich war mir nicht sicher, ob das Tarifgebiet West ggf. noch einmal eine gesonderte Unterteilung ist. Wie sich im gesamtdeutschen Zusammenhang West und Ost definieren, ist mir schon klar, aber beim TV-L weiß man ja nie. Da gibt es so viele Spezialtarife... Und bevor ich mit Halbwissen etwas weitergebe, informiere ich mich lieber. ;) Auch, wenn der "Witz" auf meine Kosten ging, trotzdem danke für deine Antwort!

Das Zitat ist von der Seite hier.

2strong:

--- Zitat von: RisikoNRW am 14.09.2020 12:21 ---Ganz und gar nicht.

--- End quote ---
Der war auch gut  ;)

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