Autor Thema: Amtsgemäße Beschäftigung  (Read 3351 times)

Snooze

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Amtsgemäße Beschäftigung
« am: 14.09.2020 19:34 »
Guten Abend.

Das Amt im statusrechtlichen Sinn wird beschrieben durch die Laufbahngruppenzugehörigkeit, die Besoldungsgruppe und die Amtsbezeichnung.

Der W. besitzt die Laufbahnbefähigung für den gD und hD. Derzeit wird er jedoch im gD eingesetzt, besoldet und trägt auch eine Amtsbezeichnung des gD. Er begehrt aber auf eine Beschäftigung im hD aufgrund seiner Befähigung für diese Laufbahngruppe.

Kann er sein Begehren auf den Anspruch zur amtsgemäßen Beschäftigung/Tätigkeit aufgrund seiner Befähigung, aber ohne dass ihm eine Amtsbezeichnung und/oder entsprechende Besoldung zugewiesen wurde, stützen? Oder anders ausgedrückt: reicht schon (nur) das Innehaben der Laufbahnbefähigung aus, um einen Anspruch auf amtsgemäße Beschäftigung gelten zu machen?

Danke im Voraus…

clarion

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Antw:Amtsgemäße Beschäftigung
« Antwort #1 am: 14.09.2020 19:49 »
Nein

Asperatus

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Antw:Amtsgemäße Beschäftigung
« Antwort #2 am: 14.09.2020 20:16 »
Nein

Eine durchaus interessante Fragestellung und ich würde auch zu "nein" tendieren. Spannend wäre jedoch die Begründung anhand von Rechtsnormen, Vorschriften oder einschlägiger Rechtsprechung zum Thema.

Snooze

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Antw:Amtsgemäße Beschäftigung
« Antwort #3 am: 14.09.2020 21:26 »
Die Frage wäre ahS warum "nein" und was wäre wenn nur die Laufbahnbefahigung für den HD vorliegen würde? MMn bestünde dann sehrwohl ein Anspruch auf die Verwendung im hD, denn nur da könnte der W. mangels Möglichkeiten eingesetzt werden. Faktisch würde er also dafür "bestraft" werden, zwei Laufbahnbefahigungen zu haben... Die Fragestellung ist im Übrigen nicht nur rein theoretischer Natur.

Lars73

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Antw:Amtsgemäße Beschäftigung
« Antwort #4 am: 14.09.2020 21:30 »
Man hat Anspruch auf eine Verwendung im übertragenden Amt.
Wenn man sich im gD verbeamten lässt warum sollten Ansprüche im hD bestehen?

Snooze

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Antw:Amtsgemäße Beschäftigung
« Antwort #5 am: 14.09.2020 22:16 »
Aber welches Amt übertragen wird, ist abhängig von Laufbahnbefähigung... Ein Beamter des mD kann nicht im gD und ein Beamter im gD nicht im mD eingesetzt werden, denn das wäre nicht amtsgemäß. Für mich erhärtet sich der Eindruck, dass die Laufbahnbefähigung für sich alleine schon den Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung generiert. Zumindest habe ich bisher nichts gegenteiliges (überzeugendes) vernommen.

clarion

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Antw:Amtsgemäße Beschäftigung
« Antwort #6 am: 14.09.2020 22:30 »
@Snooze mit welcher Begründung?  Fraglicher Kollege  wird eine Ernennungsurkunde in Empfang genommen haben,  aus der ein Statusamt ersichtlich ist. Wenn er im hD beschäftigt  sein  will, muss er sich halt  auf  entsprechende  Ausschreibungen bewerben.

Eukalyptus

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Antw:Amtsgemäße Beschäftigung
« Antwort #7 am: 14.09.2020 23:07 »
Aber welches Amt übertragen wird, ist abhängig von Laufbahnbefähigung...

Nein. Die (jeweilige) Laufbahnbefähigung ist Voraussetzung für (aber nicht Anspruch auf) die Übertragung des (jeweiligen) entsprechenden Amtes.

2strong

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Antw:Amtsgemäße Beschäftigung
« Antwort #8 am: 15.09.2020 00:53 »
Genau so ist es. Die amtsangemessene Beschäftigung hat sich auf das statusrechtliche Amt zu beziehen, das eine Laufbahnbefähigung voraussetzt.

Weil nach einem entsprechenden Urteil gefragt wurde:
"Dem verfassungsrechtlich verankerten Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung widerspricht nicht nur eine unterwertige Beschäftigung eines Beamten, sondern - grundsätzlich, vorbehaltlich gesetzlich normierter verfassungskonformer Ausnahmen - auch eine dauerhafte Beschäftigung auf einem höherwertigen Dienst- bzw. Arbeitsposten."
Bundesverwaltungsgericht 2 C 14.15, Urteil vom 19.05.16

Snooze

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Antw:Amtsgemäße Beschäftigung
« Antwort #9 am: 15.09.2020 09:45 »
Besten Dank für die Beiträge...