Autor Thema: Ist das eine rechtsverbindliche Einstellungszusage?  (Read 5585 times)

economist

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Hallo,

ich habe Mitte Juli per E-Mail eine vorläufige Einstellungszusage (vorbehaltlich Abgabe aller geforderten Unterlagen, Führungszeugnis, geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse, Zustimmung der Mitbestimmungsorgane) erhalten.

Nach Angabe aller Unterlagen habe ich jetzt, wenige Tage nachdem mich ein Sachbearbeiter telefonisch informiert habe, einen Brief bekommen, der meine Einstellung zusichert.

Meine Frage dreht sich darum, ob das nun eine rechtsverbindliche Einstellungszusage ist oder ob das Amt jetzt noch einen Rückzieher machen kann.

Ich müsste nämlich bis zum Monatsende bei meinem derzeitigen Arbeitgeber kündigen und möchte das wirklich erst dann tun, wenn die Einstellung sicher ist.
Der Sachbearbeiter hat mir telefonisch zugesichert, dass die Einstellung sicher sei, ich sorglos kündigen könnte und dass der Arbeitsvertrag in ein "paar Wochen" kommen würde.

Im Brief steht u.a.
- Ihre unbefristete Einstellung zum xx.xx.xxxx
- Die Gremien und die Gleichstellungsbeauftragte haben zugestimmt
- Prüfung der Einstellungsunterlagen fiel positiv aus
- Es wird beabsichtigt, mich zum xx.xx.xxxx unbefristet einzustellen.
- Referat, Dienstort, Entgeltgruppe und Entwicklungsstufe werden genannt
- den Arbeitsvertrag erhalte ich unabhängig von der Einstellungszusage auf dem Postweg
- wann ich mich wo am ersten Arbeitstag melden soll und dass ich relevante Urkunden, Zeugnisse mitbringen soll

Rückfragen zum Brief beantworte ich gerne!

Danke für eure Hilfe!

Max

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Antw:Ist das eine rechtsverbindliche Einstellungszusage?
« Antwort #1 am: 15.09.2020 01:34 »
Die Frage stellt sich eigentlich nicht.  Du kannst von einer Einstellung ausgehen.
 Falls sich das Amt umentscheidet könnte man dir auch alternativ direkt in der Probezeit kündigen.

DiVO

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Antw:Ist das eine rechtsverbindliche Einstellungszusage?
« Antwort #2 am: 15.09.2020 07:54 »
Ich würde abwarten bis der vom Arbeitgeber unterschriebene Arbeitsvertrag da ist. Alles andere ist zwar ganz nett, aber letztlich nicht bindend.

Lars73

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Antw:Ist das eine rechtsverbindliche Einstellungszusage?
« Antwort #3 am: 15.09.2020 07:58 »
Ohne den Brief zu sehen kann man es nichts abschließend sagen. Aber de Eindruck ist, dass hier eine verbindliche Zusage vorliegt. Wenn der Arbeitgeber sein Angebot zurück zieht würde m.E. Schadensersatzanspruch durchsetzbar sein. Wegen der möglichen Probezeitkündigung ist diese aber in der Höhe stark begrenzt. Aber tatsächlich wäre ein Vertrag auch nicht wirklich mehr wert.

blondie

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Antw:Ist das eine rechtsverbindliche Einstellungszusage?
« Antwort #4 am: 15.09.2020 15:25 »
Wenn du eine Bestätigung brauchst, dann ruf da an und lass dich mit der Gleichstellungsbeauftragten oder dem Personal-/Betriebsrat verbinden. Die sollten auch für dich schon erreichbar sein und das bestätigen.

Spid

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Antw:Ist das eine rechtsverbindliche Einstellungszusage?
« Antwort #5 am: 15.09.2020 15:31 »
Welchen Wert sollte die Aussage von jemandem, der keine Erklärungen namens des AG abgeben darf, haben? Noch dazu von jemandem, dessen maßgebliche Qualität ihr Geschlecht ist bzw. Mitglied eines Gremiums ist, dessen einziger Anreiz ein erweiterter Kündigungs- und Versetzungsschutz ist?

economist

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Antw:Ist das eine rechtsverbindliche Einstellungszusage?
« Antwort #6 am: 16.09.2020 07:15 »
Danke für eure Hilfe!

Das klingt alles ganz gut.
Klar können sie mich in der Probezeit immer noch problemlos los werden, aber erstmal geht es mir darum, ob es für mich noch Hürden bis zur Einstellung gibt.
Beim Arbeitsvertrag erwarte ich mir keine Überraschungen, weil mir die Rahmenbedingungen schon ausführlich dargelegt wurden.