Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
VBL für Arbeitnehmer Pflicht?
Blumberg:
Hallo
wie schon im Betreff stehend, ist die VBL für Arbeitnehmer Pflicht oder kann man die "kündigen"?
Organisator:
--- Zitat von: Blumberg am 15.09.2020 09:37 ---Hallo
wie schon im Betreff stehend, ist die VBL für Arbeitnehmer Pflicht oder kann man die "kündigen"?
--- End quote ---
also eine Google-Suche nach "ist die VBL eine Pflichtversicherung" bringt da durchaus brauchbare Ergebnisse.
Isie:
Die VBL ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die unter den Geltungsbereich eines in Anlage 1 zum ATV genannten Tarifvertrages fallen und bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Beteiligter der VBL ist. Ausnahmen von der Versicherungspflicht siehe Anlage 2 zum ATV.
Es gibt ganz vereinzelt die Möglichkeit, auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit zu werden, z. B. für befristet eingestellte wissenschaftliche Mitarbeiter unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 ATV.
Acetylen:
Ja die ist Pflicht. Wenn du innerhalb von 5 Jahren wieder den öffentlichen Dienst verlässt kannst du allerdings deine Beiträge auf Antrag zurückbekommen.
Spid:
Welche Bedeutung sollte die Zugehörigkeit zum öD in diesem Zusammenhang haben?
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