VBL für Arbeitnehmer Pflicht?

Begonnen von Blumberg, 15.09.2020 09:37

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Blumberg

Hallo

wie schon im Betreff stehend, ist die VBL für Arbeitnehmer Pflicht oder kann man die "kündigen"?

Organisator

Zitat von: Blumberg am 15.09.2020 09:37
Hallo

wie schon im Betreff stehend, ist die VBL für Arbeitnehmer Pflicht oder kann man die "kündigen"?

also eine Google-Suche nach "ist die VBL eine Pflichtversicherung" bringt da durchaus brauchbare Ergebnisse.

Isie

Die VBL ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer, die  unter den Geltungsbereich eines in Anlage 1 zum ATV genannten Tarifvertrages fallen und bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Beteiligter der VBL ist. Ausnahmen von der Versicherungspflicht siehe Anlage 2 zum ATV.

Es gibt ganz vereinzelt die Möglichkeit, auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit zu werden, z. B. für befristet eingestellte wissenschaftliche Mitarbeiter unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 ATV.


Acetylen

Ja die ist Pflicht. Wenn du innerhalb von 5 Jahren wieder den öffentlichen Dienst verlässt kannst du allerdings deine Beiträge auf Antrag zurückbekommen.

Spid

Welche Bedeutung sollte die Zugehörigkeit zum öD in diesem Zusammenhang haben?

Organisator

Zitat von: Spid am 23.09.2020 18:29
Welche Bedeutung sollte die Zugehörigkeit zum öD in diesem Zusammenhang haben?

Stimmt. Ich kenne viele, die im öD geblieben sind und dennoch ihre Beträge erstattet bekommen haben ;)

Blumberg

Zitat von: Organisator am 24.09.2020 09:50
Zitat von: Spid am 23.09.2020 18:29
Welche Bedeutung sollte die Zugehörigkeit zum öD in diesem Zusammenhang haben?

Stimmt. Ich kenne viele, die im öD geblieben sind und dennoch ihre Beträge erstattet bekommen haben ;)

Und wie?

Spid

Z.B. durch Verbeamtung, Wechsel zu einem AG des öD, der kein VBL-Mitglied ist, bevor die Unverfallbarkeit erreicht ist...

Organisator

@ Spid

Dankeschön, da muss ich nicht mal mehr selber antworten :)