Autor Thema: [Allg] vertikaler Laufbahnwechsel mit Länderwechsel  (Read 2503 times)

beamtschw

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Kompliziert und ungewöhnlich...

Ich bin Beamtin einer Landespolizei im gehobenen Dienst und verbeamtet auf Lebenszeit.
 
Neben der Diensttätigkeit absolviere ich ein berufsbegleitendes Studium (Master) in der Fachrichtung Personal mit dem Ziel die Laufbahn zuwechseln. Dazu ist mehrjährige Berufserfahrung natürlich förderlich, weshalb ich nach Personalasachbearbeiterstellen Ausschau halte. Auch mit der Aussicht später in den höhreren Dienst aufzusteigen, wenn Master und Berufserfahrung erfüllt sind.

Des Weiteren möchte ich aus familiären Gründen das Bundesland wechseln.  ::)

Dafür habe ich mich auf eine ausgeschriebene Personalsachbearbeiterstelle (also normale öffentliche Verwaltung) im Wunschbundesland beworben. (Besoldung ist gleich, die Laufbahnfachrichtung und das Bundesland verschieden)

Nehmen wir nun an ich erfülle alle Anforderungen an die Stelle, werde trotz ursprünglich anderer Fachrichtung für die Stelle genommen. Objektiv ist alles gegeben.

Wie geht es dann weiter?
Muss ich meine Entlassung beantragen und die Verbeamtung auf Probe im neuen Bundesland annehmen?
Oder
Muss ich einen Versetzungsantrag bei meinem Dienstherrn stellen, um zu einem anderen Dienstherrn zu wechseln unabhängig von der Laufbahn?

Wird mich das Bundesland zu einem Termin einfach auf Probe Verbeamten durch den Laufbahnwechsel? Meiner Meinung nach erfolgen Versetzungen ja nur wenn es die gleiche Fachrichtung ist.

Greift im Fall des Versetzungsantrages die Notwendigkeit eines Tauschpartners? Ich meine wie soll ich denn mit jemanden aus der Verwaltung und in den Polizeidienst tauschen können?


Vielen Dank im vorraus für die Hilfe.

Liebe Grüße ;)
« Last Edit: 16.09.2020 03:17 von Admin2 »

Kleeblatt

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Antw:vertikaler Laufbahnwechsel mit Länderwechsel
« Antwort #1 am: 15.09.2020 19:40 »
Subjektiv mag alles gegeben sein für die Stelle, objektiv keine Ahnung von Beamtenrecht.
Fachrichtungswechsel in der regel nur mit Zustimmung LPA.
Einmal Beamter--> immer Beamter.
Mit Ernennung beim neuen Dienstherrn Kraft Gesetz beim alten entlassen
--> auf neue Stelle bewerben und abwarten.

Tipp. Beamtengesetz des Bundeslandes des angestrebten Dienstherrn mal lesen.

beamtschw

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Antw:[Allg] vertikaler Laufbahnwechsel mit Länderwechsel
« Antwort #2 am: 16.09.2020 06:36 »
Danke für den Tipp, habe die Gesetze der jeweiligen Länderschon ausführlich gelesen und auch Kommentierungen dazu.

Das, was du zusammengefasst hast, war auch mein plausibelster Schluss.

Ich war nur verunsichert, wie du schon schreibst:
Fachrichtungswechsel = Zustimmung durch jetzigen Dienstherrn
Länderwechsel mit konkreter Stelle = "Zustimmung" bzw. Einstellung durch neuer Dienstherrn, Entlassung beim Alten.

Es überschneiden sich also zwei Fälle mit unterschiedlichen Entscheidungsträgern.

Ich kam also zu der Annahme: Wenn ich das Land wechsle, habe ich auch einen neuen Dienstherrn, der gleichzeitig durch Vergabe der Stelle an mich dem Fachrichtungswechsel zustimmt.

Das macht meine Situation unkomplizierter.