Stelle ist mit A13 bewertet, im gehobenen Dienst, also „Endamt“. Soweit ich das sehe, wird die Planstelle hier mit A13S bezeichnet, die Besoldungstabelle kennt aber nur die A13, was jetzt erstmal nix sagt... und nun die Frage, ist die A13 oder A13S immer Einstiegsamt oder muss eine einzustellende Führungskraft die auf dieser Stelle neu verbeamtet würde tatsächlich mit A9 anfangen, soweit der Landespersonalausschuss keine Ausnahme zuließe? Fall aus Berlin.