Autor Thema: Trotz Bachelor E9a  (Read 5014 times)

MKenshi

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Antw:Trotz Bachelor E9a
« Antwort #15 am: 16.09.2020 10:06 »
ahh so meinen Sie, Spid

TVöD-V Niedersachsen /  Abschluss: Öffentliche Verwaltung (B.A.)

Spid

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Antw:Trotz Bachelor E9a
« Antwort #16 am: 16.09.2020 10:30 »
Dann bist Du bei einer auszuübenden Tätigkeit der E9b auch entsprechend eingruppiert.

MKenshi

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Antw:Trotz Bachelor E9a
« Antwort #17 am: 16.09.2020 10:36 »
Dann bist Du bei einer auszuübenden Tätigkeit der E9b auch entsprechend eingruppiert.

Ich bedanke mich sehr.

Grüß, MK

was_guckst_du

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Antw:Trotz Bachelor E9a
« Antwort #18 am: 16.09.2020 10:41 »
...wobei Spid damit die 9b meint und nicht die 9a...

...andere sehen das anders (was die Bezahlung angeht)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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Antw:Trotz Bachelor E9a
« Antwort #19 am: 16.09.2020 10:46 »
Wer es anders sieht, sieht es falsch.

was_guckst_du

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Antw:Trotz Bachelor E9a
« Antwort #20 am: 16.09.2020 11:38 »
...1. Spid´sches Gebot... :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

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Antw:Trotz Bachelor E9a
« Antwort #21 am: 16.09.2020 11:40 »
Anhand der Sachverhaltsschilderung bin ich irritert, warum hier die Eingruppierung in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe stattfinden sollte

@ MK
Wie hat der Arbeitgeber den entsprechenden Passus im Arbeitsvertrag begründet?

Spid

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Antw:Trotz Bachelor E9a
« Antwort #22 am: 16.09.2020 11:43 »
...1. Spid´sches Gebot... :D

Dann zitiere doch die tarifliche Norm, das Urteil oder den Kommentar, aus dem hervorginge, daß dem, was der AG für die Stelle fordert, irgendeine Relevanz für die Eingruppierung zukäme.

was_guckst_du

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Antw:Trotz Bachelor E9a
« Antwort #23 am: 16.09.2020 12:41 »
..die Ausschreibung beinhaltet den Passus, dass Bewerber, die über keinen Abschluß des Angestelltenlehrganges II verfügen (wie hier), andere bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen (die hier ebenfalls nicht vorliegen)...

..der Bewerber erfüllt daher in seiner Person liegend nicht die Stellenvoraussetzungen..hier hat sich der AG mit der Ausschreibung strikt festgelegt und damit selbst eingeengt...

...Beschäftigte, die zwar die übrigen Voraussetzungen, nicht aber die Anforderungen in der Person erfüllen, werden in der jeweils nächst niedrigen Entgeltgruppe eingruppiert ... (so unter Ziffer 2.2.2 der Erläüterungen zur Entgeltordnung VKA zum TVöD)...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Isie

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Antw:Trotz Bachelor E9a
« Antwort #24 am: 16.09.2020 12:44 »
Die Anforderungen in der Person sind die in der EGO genannten, sofern welche genannt sind.

Spid

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Antw:Trotz Bachelor E9a
« Antwort #25 am: 16.09.2020 12:51 »
Nicht mal das, es geht sogar ausschließlich um die in einem Tätigkeitsmerkmal genannten Voraussetzungen in der Person.

Organisator

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Antw:Trotz Bachelor E9a
« Antwort #26 am: 16.09.2020 13:17 »
..der Bewerber erfüllt daher in seiner Person liegend nicht die Stellenvoraussetzungen..hier hat sich der AG mit der Ausschreibung strikt festgelegt und damit selbst eingeengt...

Richtig. Dann hätte der AG die Person aber gar nicht einstellen dürfen. Aufgrund eigener Definitionen kann Tarifrecht aber nicht ausgehebelt werden.

Sonnst könnte der AG auch ein Jodeldiplom fordern und bei Nichtvorliegen eine EG niedriger eingruppieren. Dann ist man nämlich nicht eingruppiert, sondern wird es vom AG ;)

Texter

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Antw:Trotz Bachelor E9a
« Antwort #27 am: 16.09.2020 14:16 »
Dann bist Du bei einer auszuübenden Tätigkeit der E9b auch entsprechend eingruppiert.

Magst Du erläutern warum nach Deiner Auffassung nach inzwischen jeder Bachelor der Voraussetzung in der Person genüge tut oder missverstehe ich Deine Aussage?

Warum schließt du EG 9b Fallgruppe 2 aus?


Spid

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Antw:Trotz Bachelor E9a
« Antwort #28 am: 16.09.2020 14:27 »
Der TE hat doch ausgeführt, daß er einen Bachelor in Öffentlicher Verwaltung hat. Aus dem Beitrag des TE von 09:51, den @Kaiser80 auszugsweise zitiert hat, der aber bereits vom TE gelöscht wurde, wurde deutlich, daß es sich bei der Tätigkeit um irgendein SGB-Bearbeitungsgedöns handelt. Es liegtmithin also ein passender Abschluß vor - womit die Anforderung in der Person der E9b Fg. 1 erfüllt ist, was bei Fg. 1 zur entsprechenden Eingruppierung führt und bei Fg. 2 zum Entfall der Ausbildungs- und Prüfungspflicht und somit ebenfalls zur entsprechenden Eingruppierung.

Texter

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Antw:Trotz Bachelor E9a
« Antwort #29 am: 16.09.2020 15:00 »
Oh ok. Ich habe es so verstanden, dass der Bachelor öffentliche Verwaltung gefordert war.