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Trotz Bachelor E9a
Spid:
Nein und nein.
was_guckst_du:
...auf dieses beliebte spid´sche Spielchen gehe ich jetzt mal nicht ein...
...hinterher muss der Admin wieder "PingPong" löschen..
Wdd3:
Nee, der löscht nur Ping, Pong (Spid)bleibt.
Spid:
Es ist kein Spielchen. Weder hat der TE im Startbeitrag ausgeführt, daß ein Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis fände, noch, welcher das sein könnte. Die Vermutung liegt nahe, daß er seine Frage dem thematisch passenden Unterforum zugeordnet hätte, wenn es einer jener wäre, die ein solches hätten. Du mutmaßt in Deinem anderen Beitrag jedoch offenkundig die Unterwerfung des Arbeitsverhältnisses unter eines der Tarifregime des öD - und selbst wenn man dieser Mutmaßung folgte, wäre die explizite Forderung eines AL 2 oder eines anderen Abschlusses tariflich völlig bedeutungslos, weshalb sich die behauptete tarifrechtliche Wirkung nicht einstellt.
was_guckst_du:
...nee...er hat ja nur "E 9a TVöD" geschrieben... da steht echt nix von Tarifvertrag oder von einem sonstigen Hinweis, welcher denn gemeint sein könnt... 8)
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