..die Ausschreibung beinhaltet den Passus, dass Bewerber, die über keinen Abschluß des Angestelltenlehrganges II verfügen (wie hier), andere bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen (die hier ebenfalls nicht vorliegen)...
..der Bewerber erfüllt daher in seiner Person liegend nicht die Stellenvoraussetzungen..hier hat sich der AG mit der Ausschreibung strikt festgelegt und damit selbst eingeengt...
...Beschäftigte, die zwar die übrigen Voraussetzungen, nicht aber die Anforderungen in der Person erfüllen, werden in der jeweils nächst niedrigen Entgeltgruppe eingruppiert ... (so unter Ziffer 2.2.2 der Erläüterungen zur Entgeltordnung VKA zum TVöD)...