Autor Thema: Ein Fragenkatalog für alle? Warum wurde ich bloß eingeladen? Absage garantiert?  (Read 4722 times)

Spid

  • Gast

RsQ

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 981
Mir kam es aber vor, dass sehr oft einfach nur ein Stichwort von mir fallen sollte, damit die einen Haken machen konnten.

Das kommt manchmal vor. Gerade wenn größere Behörden mehrere Neue für einen Pool suchen werden allgemeine Fragen gestellt, deren Beantwortung man gut abhaken kann - oder nicht.
Ein wirkliches Interesse für eine konkrete Tätigkeit (und auch eine gute Eignung dafür) ist dadurch völlig unerheblich.

Ich halte dieses Verfahren für gut geeignet, die nicht ab besten geeigneten Kandidaten auszuwählen.

Ich hatte neulich auch ein Gespräch, in dem es offenbar nur darum ging, bestimmte "Buzzwords" abhaken zu können. Das war für den Gesprächsverlauf natürlich nicht förderlich - ich fand es sehr anstrengend, die Gegenüber wirkten irgendwie gelangweilt, solange man nicht das "Lösungswort" explizit erwähnte. Wohlgemerkt in einem Bereich, in dem es um prozessuale Abläufe geht. Und dann kamen Fragen a la "Worauf achten Sie beim Fotografieren?" - Ich kenne bis heute nicht die Top-Antwort ...

Also wenn 2020 so nach passenden Bewerbern gesucht wird, dann läuft m. E. etwas falsch.

reisensburg

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Ich gehöre zu den "aufgezwungenen" Bewerbern und bin eingestellt worden obwohl ich mich erst in mein Aufgabengebiet einarbeiten muss.
Schon im Vorstellungsgespräch lief alles sehr angenehm! Es war ein offenes Gespräch, in dem auch mir zugehört wurde und auch meine Fragen beantwortet wurden. Ich kann also sagen, dass man auch als Schwerbehinderter bei Angabe seiner Behinderung Chancen auf Einstellung hat, auch wenn man vielleicht gezwungenermaßen eingeladen wurde.
   

Spid

  • Gast
Woher weißt Du, ob man Dich nicht auch ohnehin eingeladen hätte?

reisensburg

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 12
Wirklich wissen tue ich das natürlich nicht. Ich habe bisher nicht danach gefragt.
Aber zumindest weiß ich, dass ich schwerbehindert bin, dies in meiner Bewerbung angegeben hatte, und dass ich beruflich nicht die besten Vorerfahrungen für meine neue Position mitgebracht habe und auch das in meinem Bewerbungsschreiben in keiner Weise verheimlicht oder beschönigt hatte.

Spid

  • Gast
Dann weißt Du auch nicht, ob Du ein aufgezwungener Bewerber warst. Wenn man Dich ohnehin eingeladen hätte, war die Angabe der Behinderung ohnehin überflüssig. Wenn mir ein Bewerber aufgezwungen wurde, ist er halt da und ich habe Zeit, im Forum zu schreiben, denn was er im Vorstellungsgespräch veranstaltet, ist völlig egal, denn einstellen werde ich ihn nicht. Hätte ich seine Einstellung in Betracht gezogen, hätte ich ihn ja ohnehin eingeladen, auch wenn er seine Behinderung nicht angegeben hätte.

ars

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Dann weißt Du auch nicht, ob Du ein aufgezwungener Bewerber warst. Wenn man Dich ohnehin eingeladen hätte, war die Angabe der Behinderung ohnehin überflüssig. Wenn mir ein Bewerber aufgezwungen wurde, ist er halt da und ich habe Zeit, im Forum zu schreiben, denn was er im Vorstellungsgespräch veranstaltet, ist völlig egal, denn einstellen werde ich ihn nicht. Hätte ich seine Einstellung in Betracht gezogen, hätte ich ihn ja ohnehin eingeladen, auch wenn er seine Behinderung nicht angegeben hätte.

Man kanns auch so drehen, wies einem passt!

Sie also noch nie einen "aufgezwungenen" Bewerber eingestellt? Weil Sie von vornherein keine Lust auf diesen Bewerber hatten und anstatt sich auf dem im Gespräch zu konzentrieren, haben Sie mit dem Smartphone hier im Forum geschrieben?

Was ist für Sie "aufgezwungen"? Wo fängt das für Sie an? Wenn Sie einen Schwerbehinderten einladen müssen, der eben seine Schwerbehinderung im Anschreiben und, oder Lebenslauf angegeben hat und alle Anforderungen erfüllt?

Geben Sie also schwerbehinderten Bewerbern von Beginn an, also schon beim Lesen der Bewerbung und des Lebenslaufs keine Chance?

Ich kann die Reaktion zwar erahnen ("Ich befinde mich in einer solchen Position, in der man mich nicht mehr losbekommt und ich machen kann, was ich will und alle wissen das, ist mir aber egal, also tu ich das, was mir gefällt!"), aber haben Sie sich nie gefragt, was wäre, wenn Sie an der Stelle dieser schwerbehinderten Bewerber wären und Sie nur "aufgezwungen" wären?

Ich bin grad ein wenig fassungslos!

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,751
Das hier etwas drastisch formulierte Problem ist doch, dass zwar formell aber ansonsten ungeeignete Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden müssen.

Die Unterstützung und Förderung von schwerbehinderten Personen ist zwar (leider) notwendig und gesellschaftlich anerkannt, es ist nur die Frage, ob ausgerechnet dieses Instrument zweckmäßig ist.

Spid

  • Gast
Nein, ich habe noch nie einen aufgezwungenen Bewerber eingestellt - oder mir auch nur die Mühe gemacht, seinen Namen zu kennen oder irgendein Interesse an seinen Ausführungen gehabt. Ich habe allerdings eine überdurchschnittliche Zahl Schwerbehinderter eingestellt. Die Schwerbehinderung ist nämlich entgegen Deines Fehlschlusses nicht entscheidungserheblich, sondern der Umstand, ob mir jemand aufgezwungen wird. Aus der Gesamtmenge der Bewerber wähle ich jene aus, die ich einladen möchte. Das können auch Schwerbehinderte sein, das ist mir egal. Der Rest ist Ausschuss - und der wird von Mitarbeitern nach solchen Bewerbern durchsucht, die wir dennoch - in unserem Fall nicht aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, sondern aufgrund wirkungsähnlicher Vereinbarung mit dem Zuwendungsgeber - einladen müssen. Und Ausschuss ist keinerlei Mühe wert.

ars

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 10
Nein, ich habe noch nie einen aufgezwungenen Bewerber eingestellt - oder mir auch nur die Mühe gemacht, seinen Namen zu kennen oder irgendein Interesse an seinen Ausführungen gehabt. Ich habe allerdings eine überdurchschnittliche Zahl Schwerbehinderter eingestellt. Die Schwerbehinderung ist nämlich entgegen Deines Fehlschlusses nicht entscheidungserheblich, sondern der Umstand, ob mir jemand aufgezwungen wird. Aus der Gesamtmenge der Bewerber wähle ich jene aus, die ich einladen möchte. Das können auch Schwerbehinderte sein, das ist mir egal. Der Rest ist Ausschuss - und der wird von Mitarbeitern nach solchen Bewerbern durchsucht, die wir dennoch - in unserem Fall nicht aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, sondern aufgrund wirkungsähnlicher Vereinbarung mit dem Zuwendungsgeber - einladen müssen. Und Ausschuss ist keinerlei Mühe wert.

Und all die Bewerber, die sich hinter dieser überdurchschnittlichen Zahl von Schwerbehinderten, die Sie eingestellt haben, haben doch in der Bewerbung ihre Schwerbehinderung angegeben. Haben Sie ja selbst mit "... Aus der Gesamtmenge der Bewerber wähle ich jene aus, die ich einladen möchte. Das können auch Schwerbehinderte sein ..." bestätigt, sonst wüssten Sie ja nicht, dass es sich um Schwerbehinderte handelt. Somit zwingen sich alle Schwerbehinderten, die ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung angegeben haben und nicht offensichtlich ungeeignet sind, also dem AG im ÖD selbst auf, wenn man Ihren Ausführungen nachgeht. Eine (Nicht-)(Schwer-)Behinderung ist natürlich nicht entscheidungserheblich. Darüber verlor auch niemand ein Wort. Einzig Sie sind es, der dies mit "aufgezwungenen" Bewerbern, "Ausschuss" in Verbindung bringt.

Aber ich werde mich jetzt daran halten (Danke an die, die mich per Mitteilung über Sie aufgeklärt haben!): Don't feed the troll!

Spid

  • Gast
Das ist ziemlich dümmliches Gefasel, das Du da absonderst, denn bereits das
Und all die Bewerber, die sich hinter dieser überdurchschnittlichen Zahl von Schwerbehinderten, die Sie eingestellt haben, haben doch in der Bewerbung ihre Schwerbehinderung angegeben. Haben Sie ja selbst mit "... Aus der Gesamtmenge der Bewerber wähle ich jene aus, die ich einladen möchte. Das können auch Schwerbehinderte sein ..." bestätigt, sonst wüssten Sie ja nicht, dass es sich um Schwerbehinderte handelt.
zeugt von eher gewöhnlicher intellektueller Qualität. Das beginnt schon damit, daß die Masse ihre Behinderung eben nicht in der Bewerbung angegeben hat, sondern dies bei anderer Gelegenheit, bspw. im Personalfragebogen anläßlich der Einstellung, beim Wunsch nach einem barrierefrei zugänglichen Arbeitsplatz usw. offenbart hat. Zudem ist meine Kenntnis einer Schwerbehinderung überhaupt nicht erforderlich, damit es in meiner Auswahl die Möglichkeit Schwerbehinderter geben kann.

Zitat
Somit zwingen sich alle Schwerbehinderten, die ihre Schwerbehinderung in der Bewerbung angegeben haben und nicht offensichtlich ungeeignet sind, also dem AG im ÖD selbst auf, wenn man Ihren Ausführungen nachgeht.

Und Deine nächste intellektuelle Fehlleistung, denn es zwingen sich ja nur jene aus der genannten Gruppe auf, die schon im Ausschußstapel gelandet sind.

Zitat
Eine (Nicht-)(Schwer-)Behinderung ist natürlich nicht entscheidungserheblich. Darüber verlor auch niemand ein Wort. Einzig Sie sind es, der dies mit "aufgezwungenen" Bewerbern, "Ausschuss" in Verbindung bringt.

Nein, der einzige, der eine Verbindung zwischen einer "(Nicht-)(Schwer-)Behinderung" und Ausschuß herstellt, bist Du.

Zitat
Aber ich werde mich jetzt daran halten (Danke an die, die mich per Mitteilung über Sie aufgeklärt haben!): Don't feed the troll!

Dann solltest Du am besten nicht naschen.

Ausschuß bleibt Ausschuß, daran ändert auch die Pflicht, schwerbehinderten Ausschuß einzuladen, nichts. So einfach ist das.

carriegross

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 203
ars, lass es gut sein.Spid hat sich auch hier mind. einmal widersprochen. Und genau das möchte er jetzt belegt haben und wird einen für sich, und nur für sich, logischen Weg finden, es zu begründen. Er dreht und wendet alles, wies ihm gefällt und möchte dabei intelligent wirken. Er wird aber immer dann beleidigend, wenn er merkt, dass man ihm auf die Schliche gekommen ist. Der hat soviel Zeit schon hier verbracht und Kommentare geschrieben, dass der gar nicht mehr arbeiten kann, zu Hause nicht die Hosen an hat und meint, er könnte hier sich arrogant über alle stellen. Bei dem ist gehörig was falsch gelaufen, läuft noch immer was falsch, wird immer was falsch laufen. Er ist mit sich und der Welt so unzufrieden, dass es einem schon fast Leid tun kann. Es ist die Zeit nicht wert!

Spid

  • Gast
War der Aluhut beim Anziehen zu eng?