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Passbild mit oder ohne Kopftuch?

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Organisator:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass überhaupt eine Bescheinigung vorgelegt werden muss. Es gilt, die religiösen Gründe glaubhaft zu machen. Eine solche Bescheinigung (typisch deutsch, es muss ja irgendeine religiöse Organisation geben, die sowas ausstellt) könnte aber die Glaubhaftmachung erleichtern.

was_guckst_du:
...einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen...dann kommen die bestimmt ins Schleudern 8)

Organisator:

--- Zitat von: was_guckst_du am 16.09.2020 13:11 ---...einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen...dann kommen die bestimmt ins Schleudern 8)

--- End quote ---

Nicht so schwer - § 5 PassV

was_guckst_du:
Anlage 8 zu § 5 PassV:

Kopfbedeckung

Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig. In diesem Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.

Das diese Gründe von irgendeiner Institution zu bescheinigen sind, steht da aber nicht. Und wenn, gilt das entweder für alle oder für keinen.

Lutz:

--- Zitat von: Organisator am 16.09.2020 13:13 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 16.09.2020 13:11 ---...einfach mal nach der Rechtsgrundlage fragen...dann kommen die bestimmt ins Schleudern 8)

--- End quote ---

Nicht so schwer - § 5 PassV

--- End quote ---

Ich, als "Verwaltungsfremder", verstehe den so, dass die Passbehörde Ausnahmen zulassen kann, ohne jetzt aber irgendetwas Schriftliches verlangen zu dürfen.

Korrekt?

Falls ja, würde ja letztlich allein die Aussage ausreichen, dass man Baptist, Muslime, Buddhist ... ist.

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