Hallo,
meine Freundin ist Baptistin und wollte eben grad einen Personalausweis beantragen und hat Passbilder vorgelegt, auf dem sie mit einem Kopftuch zu sehen ist. Das wäre wohl erlaubt, wenn man aus religiösen Gründen ein Kopftuch trägt. Sie hatte auch einen formlosen Einzeiler der Passbehörde vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass sie Baptistin ist. Das hatte der Passbehörde aber nicht ausgereicht. Sie soll nochmal wiederkommen und ein offizielles Schreiben der Baptistengemeinde mitbringen, aus dem eben hervorgeht, dass sie denen angehört.
Muss das tatsächlich so sein?
Danke.
Grüße