Passbild mit oder ohne Kopftuch?

Begonnen von Lutz, 16.09.2020 09:32

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

was_guckst_du

...das Problem ist hier wohl die Auslegung der Vorschriften, die von Ort zu Ort komplett unterschiedlich sein kann...

...wenn man es "durchziehen" würde, glaube ich nicht, dass man eine solche Bescheinigung verlangen kann...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Organisator

Zitat von: was_guckst_du in 16.09.2020 13:21
Das diese Gründe von irgendeiner Institution zu bescheinigen sind, steht da aber nicht. Und wenn, gilt das entweder für alle oder für keinen.

Hätte ich auch nicht behauptet - vgl. meinen Post von 13:08 Uhr.

Organisator

Zitat von: Lutz in 16.09.2020 13:24
Ich, als "Verwaltungsfremder", verstehe den so, dass die Passbehörde Ausnahmen zulassen kann, ohne jetzt aber irgendetwas Schriftliches verlangen zu dürfen.

Korrekt?


nein. Es geht darum, die religiösen Gründe glaubhaft zu machen. Wie deine Freundin diese Gründe glaubhaft macht, bleibt ihr überlassen. Eine Bescheinigung wäre eine Möglichkeit, die von der Behörde angeboten wird.

WasDennNun

Zitat von: Organisator in 16.09.2020 13:30
Zitat von: Lutz in 16.09.2020 13:24
Ich, als "Verwaltungsfremder", verstehe den so, dass die Passbehörde Ausnahmen zulassen kann, ohne jetzt aber irgendetwas Schriftliches verlangen zu dürfen.

Korrekt?


nein. Es geht darum, die religiösen Gründe glaubhaft zu machen. Wie deine Freundin diese Gründe glaubhaft macht, bleibt ihr überlassen. Eine Bescheinigung wäre eine Möglichkeit, die von der Behörde angeboten wird.
https://www.pastafari.eu/
hatte bei denen nicht einer Nudelsieb auf dem Kopf??

Organisator

naja, da wäre der Nachweis leicht zu erbringen.
Weltanschauung ist vorhanden, Kirche im Namen auch und ein e.V. stellt Mitgliedsbescheinigungen aus. Sehr deutsch alles :)

was_guckst_du

...mit nem Nudelsieb auf dem Kopf, glaubt man dir auch ohne Bescheinigung... ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Lutz

Zitat von: Organisator in 16.09.2020 13:30
Zitat von: Lutz in 16.09.2020 13:24
Ich, als "Verwaltungsfremder", verstehe den so, dass die Passbehörde Ausnahmen zulassen kann, ohne jetzt aber irgendetwas Schriftliches verlangen zu dürfen.

Korrekt?


nein. Es geht darum, die religiösen Gründe glaubhaft zu machen. Wie deine Freundin diese Gründe glaubhaft macht, bleibt ihr überlassen. Eine Bescheinigung wäre eine Möglichkeit, die von der Behörde angeboten wird.

Hier nach

http://www.jurblog.de/2006/06/12/passfoto-mit-kopftuch-im-lichtbildausweis/

ist es wohl egal, was die Behörde anbietet oder einfordert, da sie es gar nicht darf.

Feidl

Die Gerichte sind da ja ziemlich einer Meinung.

Mit Nudelsieb wird es aber wohl nichts, denn die Ernsthaftigkeit der Glaubensüberzeugung ist da doch zweifelhaft.

carriegross

Zitat von: Lutz in 16.09.2020 18:31
Zitat von: Organisator in 16.09.2020 13:30
Zitat von: Lutz in 16.09.2020 13:24
Ich, als "Verwaltungsfremder", verstehe den so, dass die Passbehörde Ausnahmen zulassen kann, ohne jetzt aber irgendetwas Schriftliches verlangen zu dürfen.

Korrekt?


nein. Es geht darum, die religiösen Gründe glaubhaft zu machen. Wie deine Freundin diese Gründe glaubhaft macht, bleibt ihr überlassen. Eine Bescheinigung wäre eine Möglichkeit, die von der Behörde angeboten wird.

Hier nach

http://www.jurblog.de/2006/06/12/passfoto-mit-kopftuch-im-lichtbildausweis/

ist es wohl egal, was die Behörde anbietet oder einfordert, da sie es gar nicht darf.

Damit hast Du ja Deine Antwort gefunden und Deine Liebste kann das auf der Passbehörde zeigen. Dann werden die schon zahmer! ;-) @Organisator hat leider nicht Recht mit seinen Ausfuhrungen.

Organisator

Zitat von: Lutz in 16.09.2020 18:31
Zitat von: Organisator in 16.09.2020 13:30
Zitat von: Lutz in 16.09.2020 13:24
Ich, als "Verwaltungsfremder", verstehe den so, dass die Passbehörde Ausnahmen zulassen kann, ohne jetzt aber irgendetwas Schriftliches verlangen zu dürfen.

Korrekt?


nein. Es geht darum, die religiösen Gründe glaubhaft zu machen. Wie deine Freundin diese Gründe glaubhaft macht, bleibt ihr überlassen. Eine Bescheinigung wäre eine Möglichkeit, die von der Behörde angeboten wird.

Hier nach

http://www.jurblog.de/2006/06/12/passfoto-mit-kopftuch-im-lichtbildausweis/

ist es wohl egal, was die Behörde anbietet oder einfordert, da sie es gar nicht darf.

Ich rege an, einen Blick in das Gesetz und die Verwaltungsvorschrift dazu zu werfen. Ein Hinweis auf irgendeinen Artikel in irgendeinem Blog, der 15 Jahre alte Rechtsprechung zitiert, kann schonmal deneben liegen.

Organisator

Zitat von: carriegross in 17.09.2020 22:07
@Organisator hat leider nicht Recht mit seinen Ausfuhrungen.

Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren - inwieweit lag ich falsch?

Organisator

Zitat von: carriegross in 17.09.2020 22:07
Damit hast Du ja Deine Antwort gefunden und Deine Liebste kann das auf der Passbehörde zeigen. Dann werden die schon zahmer! ;-)

Davon rate ich dringend ab. Die Behörde hat korrekt auf die Voraussetzungen hingewiesen. Mit irgenwo im Internet gefundenen, falschen Informationen bei der Behörde anzukommen wäre nicht so schlau...
Ist so, als würde dir irgendjemand versuchen, deinen Job zu erklären. Kommt nicht gut an, schon gar nicht mit falschen Infos...

Thomber

Der Sinn und Zweck einer religiös begründeten Kopfbedeckung hat nicht einmal ansatzweise etwas mit Passfotos zu tun. Außer Polizei u.ä. Behörden wird niemand den Pass sehen und somit zeigt sich die Passeigentümerin in der Öffentlichkeit auch nicht "unschicklich". 
Aber vielleicht irre ich mich auch... Gibt es schon Passfotos mit Corona-Maske?  Ich möchte ungerne sterben, nur weil ein Fotograf so scharf auf mein Gesicht ist. 

Lutz

@Organisator

Warum sollten die Urteile veraltet und nicht mehr gültig sein? In den Verwaltungsvorschriften steht nichts, was einen Sachbearbeiter dazu bemächtigt, etwas zu verlangen.

Organisator

Weil sich das Urteil auf eine Verwaltungsvorschrift bezieht, die in dieser Form nicht mehr existiert.

Ansonsten interpretiere ich die Verwaltungsvorschrift schon so, dass sie den Mitarbeiter der Passstelle dazu bemächtigt, etwas zu verlangen. Nämlich die Glaubhaftmachung, warum ein Kopftuch aus religiösen Gründen getragen wird / getragen werden muss.