Weil sich das Urteil auf eine Verwaltungsvorschrift bezieht, die in dieser Form nicht mehr existiert.
Ansonsten interpretiere ich die Verwaltungsvorschrift schon so, dass sie den Mitarbeiter der Passstelle dazu bemächtigt, etwas zu verlangen. Nämlich die Glaubhaftmachung, warum ein Kopftuch aus religiösen Gründen getragen wird / getragen werden muss.