Es ist eher so, dass sich der Blogeintrag mit Rechtsprechung zur alten Verwaltungsvorschrift bezieht (z.B.
In Satz 2 der Verwaltungsvorschrift ist aufgezählt, für wen die Ausnahme gilt. Die muslimische Frau mit ihrer Kopfbedeckung findet keine Erwähnung.)
Diese und andere Schlüsse haben sich durch die Neufassung der Verwaltungsvorschrift erledigt. Demzufolge betreffen die Urteile auch Regelungen, die so nicht mehr exisiteren.
Deine Frage beantwortest du dir ganz einfach, indem du den Blogeintrag und die Schlüsse daraus mit der neuen VV vergleichst.