Hallo,
wie verhält es sich mit der Freistellung nach §29 TVöD, wenn ich ein Beteiligter in einer gerichtlichen Anhörung/Erörterung bin. Mein persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Das Verfahren wurde nicht von mir eingeleitet sondern von der gegnerischen Seite.
Ich bin mir etwas unsicher, deswegen meine Frage.
Ich danke im Voraus für die Antworten.