Spannender Fall, aber den Weg über § 32 VwVfG halte ich nicht unbedingt für zielversprechend.
Die Vorschrift widmet sich der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung gesetzlicher Fristen im Verwaltungsverfahren.
Ich würde die Ausschreibung der Möglichkeit der Verbeamtung von TBs nicht als Verwaltungsverfahren sehen, da es ja nicht auf den Erlass eines VA gerichtet ist.
Auch wenn man das anders sehen würde, wäre fraglich, ob ein Anspruch darauf besteht, das diese Ausschreibung jedes Jahr im Mai kommen muss (es besteht schließlich kein Rechtsanspruch auf Verbeamtung) und daraus irgendetwas abgeleitet werden kann.
Auf jeden Fall sehr spannend, halte uns bitte auf dem laufenden ob sich hier etwas machen lässt