Autor Thema: höherwertige Täigkeit  (Read 2477 times)

JeyBo

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höherwertige Täigkeit
« am: 17.09.2020 14:25 »
Hallo an Alle,

 Ich habe im letzten Jahr einen Kollegen für eine Langzeiterkrankung vertreten (ca. 11 Monate). Dafür wurden mir seine Aufgaben vorübergehend übertragen und ich habe eine persönliche Zulage §14 erhalten.

 In diesem Jahr war der Kollegen ebenfalls 6 Wochen lang krank. Auch für diese Zeit wurden mir die Aufgaben übertragen und ich bekam die Zulagen nach §14.

 Nun ist der Kollege erneut für 3 Wochen krank. Die Aufgaben wurde mir auch jetzt übertragen. Allerdings werde ich die Tätigkeit nun keinen ganzen Monat (wie in §14 TVöD geschrieben) ausüben.

 Erhalte ich aufgrund der vorangegangenen Übertragungen trotzdem für die 3 Wochen die Zulage?

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Antw:höherwertige Täigkeit
« Antwort #1 am: 17.09.2020 17:10 »
Nein, die gibt es erst ab einem vollen Monat am Stück.