Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
§ 18 TVöD - LOB
LOBeshmyne:
Hallo Forum,
ich bin schon länger hier Mitleser, war aber zuletzt im alten Forum angemeldet. Ich habe Fragen zum § 18 TVöD.
Kommune X besitzt auch im Jahr 2020 noch eine Dienstvereinbarung, die nicht die tariflichen Kriterien nach Absatz 5 und 6 der Vorschrift erfüllt. Noch immer wird der Großteil per Gießkanne ausgeschüttet und ein kleiner Rest als Nase-Entscheidung nach Gutdünken. Es gibt keinerlei nachvollziehbares System. Die Beschwerdemöglichkeit ist gegeben, wird aber vermutlich kaum genutzt, schließlich kriegen ja alle fast alles mit der Gießkanne.
- Hat man als AN eine rechtliche Möglichkeit gegen diese/eine Dienstvereinbarung vorzugehen?
- Ist eine Beschwerdeentscheidung im Rahmen von § 18 Abs7. TVÖD gerichtlich überprüfbar?
- Können die MUSS-Vorgaben aus Absatz 5 und 6 (gerichtlich) eigefordert werden?
Herzlichen Dank im Voraus!
Spid:
Ja.
Nein, aber ggfs. der der Beschwerde zugrundeliegende Sachverhalt.
Nein.
LOBeshmyne:
Danke für die Antwort.
zu 1./3.) Welche Möglichkeit(en) ist/sind das konkret, wenn es keine gerichtlichen sind? Der Versuch über den PR etwas zu erreichen?
zu 2.) Wie ist der zweite Halbsatz zu verstehen? Wenn keine rechtlichen Mittel gegen eine Beschwerdeentscheidung existieren, wie dann gegen den Sachverhalt?
Spid:
1./3. Wer hätte gerichtliche Möglichkeiten zu 1. verneint?
2. Du bist ja nicht zwingend und in allen Fällen auf den Beschwerdeweg angewiesen und schon gar nicht beschränkt - insbesondere dann nicht, wenn die zugrundeliegende Vereinbarung rechtswidrig, rechtsfehlerhaft oder unwirksam ist.
LOBeshmyne:
Die grundsätzliche rechtliche/gerichtliche Möglichkeit gegen eine Dienstvereinbarung vorzugehen existiert also, nicht jedoch die Möglichkeit die Übernahme der Tarifinhalte aus § 18 Abs.5 und/oder 6 zu verlangen? Das Fehlen dieser tariflichen Vorgaben in der DV wäre für mich aber der Grund die Rechtswidrigkeit/Fehlerhaftigkeit der DV anzunehmen. Wie käme ich theoretisch weiter?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version