Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einstufung nach Arbeitgeberwechsel
Saiien II:
Hallo,
meine Frau wechselt von einem privaten Träger (Volkssolidarität) aus Berlin in eine kommunale Brandenburger Kita.
Zum Einstieg soll sie Stufe 2 (S 8a TVöD) bekommen und 3 Jahre auf Stufe 3 warten müssen!
Sie hat 07.2016 in der vorherigen Kita angefangen und ist 01.2020 in Elternzeit gegangen. Ab 01.2021 ist sie dann in der neuen Kita.
Da die Elternzeit nicht angerechnet wird bleiben meiner Meinung 3 Jahre Berufserfahrung. Wie ich bisher "ergoogelt" habe steht ihr dadurch bis zu Stufe 3 zu.
Erste Frage: Sehe ich das richtig?
Stufe 2 + 3 Jahre Wartezeit wäre ja praktisch so, als ob sie bisher nur 1 Jahr gearbeitet hätte.
Durch das fehlende Jahr der Elternzeit fällt sie in der Einstufung also praktisch 3 Jahre zurück!
Zweite Frage: Müsste sie nicht falls in Stufe 2 eingestellt nur noch 1 Jahr auf Stufe 3 warten müssen?
Vielen Dank :)
Spid:
Nein. Berufserfahrung ist für den Anspruch unbeachtlich. Es kommt auf einschlägige Berufserfahrung an. Selbst bei einschlägiger Berufserfahrung wäre die Zeit von 4 Jahren für Stufe 3 (§1 Abs. 2 der Anlage zu §56 BT-V) nicht erfüllt.
Nein, bei einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem Jahr erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens vier Jahren, besteht Anspruch auf Stufe 3. Weitere Anrechnungsansprüche bestehen nicht.
WasDennNun:
--- Zitat von: Saiien II am 17.09.2020 16:53 ---Hallo,
meine Frau wechselt von einem privaten Träger (Volkssolidarität) aus Berlin in eine kommunale Brandenburger Kita.
Zum Einstieg soll sie Stufe 2 (S 8a TVöD) bekommen und 3 Jahre auf Stufe 3 warten müssen!
--- End quote ---
Dann sollte sie halt mal besser verhandeln und nachfragen warum §16 Absatz 2 Satz 3 nicht zur Anwendung kommen soll.
Saiien II:
Vielen Dank für die Infos!
So sehe ich das auch, da der Vertrag noch nicht unterschrieben ist werden wir klären wieso §16 Absatz 2 Satz 3 nicht angewendet wird.
Gibt es denn nur diese Fassung, bzw. ist es die die auch in unserem Fall (Brandenburg) angewendet wird? https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed.html
Inwiefern ist die Kommune verpflichtet sich daran zu halten? Oder gibt es wieder irgendwelche "Schlupflöcher", weil ja im Satz "in der Regel" steht.
Es dürfte doch garkeine Diskussion geben wenn es dort schwarz auf weiß steht.
Spid:
§16 Abs. 2 Satz 3 TVÖD ist eine Kann-Regelung. Sie begründet keinen Anspruch.
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