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TV-L West Zuschläge Auszahlung (Nacht / Sonn- und Feiertags)

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Franch:
Hallo zusammen,

aufgrund von Mehrarbeitsstunden, die auf den o.g. Tagen geleistet worden sind, bestehen aktuell die Fragen bei der Auszahlung der Zuschläge:

1.) Können die Stunden nur 1:1 ausgezahlt werden? (Dann z.B. 120%/Std)

2.) Besteht die Möglichkeit, die Mehrarbeitsstunden aufs Gleitzeitkonto gutschreiben zu lassen und die anteiligen Prozente der Zeitzuschläge ausgezahlt zu bekommen? (Dann nur 20%/Std; Stunden bleiben auf dem Gzk)

Meine Verwirrung ist etwas groß, da ich zweiteres dachte. Allerdings wurde dies von der Personalabteilung verneint. Wenn ich die Zeitzuschläge möchte, gehen die Stunden, die u.a. über meiner Sollzeit liegen, vom Zeitkonto wieder runter und werden ausgezahlt - also ersteres.  ???

Wie ist da der rechtmäßige Stand der Dinge?

Ich danke vorab  8)

Spid:
Das hängt maßgeblich von der betrieblichen oder einzelvertraglichen Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto ab.

Franch:
Dank' dir für die rasche Antwort.

Huch  ???. Da nahm ich an, der TV-L würde diesbezüglich eine Regelung treffen - eine einheitliche Regelung. Vorallem im Bezug auf die Auszahlungsweise der Zuschläge, irrelevant, ob die Stunden als Mehrarbeit im Mehrarbeitskonto stehen bleiben oder aufs Gzk verschoben werden.

Darf ich fragen, wie deine Behörde sich diesbezüglich verhält?

Spid:
Ich habe keine Behörde und arbeite auch für keine.

Isie:
Selbst wenn ein Arbeitszeitkonto eingerichtet ist, entfällt dadurch nicht der Anspruch auf Zeitzuschläge. Diese können aber in Arbeitszeit umgerechnet werden, die auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird. Wenn die Stunden dienstplanmäßig geleistet werden und die tarifliche regelmäßige Wochenstundenzahl dadurch nicht überschritten wird, werden die Stunden natürlich nicht extra bezahlt. Aber es besteht Anspruch auf die Zeitzuschläge. Wenn die Stunden zusätzlich geleistet werden, werden sie entweder durch Freizeit ausgeglichen oder extra bezahlt. Die Zeitzuschläge kommen dazu.
Es kann natürlich bei euch eine Regelung geben, dass diese Stunden immer ausgezahlt werden, also nicht durch Freizeit ausgeglichen werden. Wenn dir dann abweichend von dieser Regelung gestattet wird, die Stunden durch Freizeit auszugleichen, halte ich es für einen Verstoß gegen Tarifrecht, dir die Zeitzuschläge nicht zu zahlen. Ausgenommen den Fall, dass die Zeitzuschläge wie eingangs beschrieben in ein Arbeitszeitkonto einfließen.

Frage am besten mal nach, ob es eine betriebliche Vereinbarung gibt.

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