Ich kann nichts dafür, daß Du ungenügend bist. Freundlichkeit ist tariflich unbeachtlich und hilft in keinster Weise - und schon gar nicht, wenn sie derart mit Halbwissen und Fehlinformationen einhergehen wie bei Dir - von der wissensbefreiten Behauptung, ein Arbeitszeitkonto bedürfte einer betrieblichen Vereinbarung bis hin zur fixen Idee, es sei egal, wenn die TVP Mist vereinbaren, die Durchführungshinweise der TdL würden es richten. Der TE wollte wissen, ob sein AG recht damit habe, wenn er bei Mehrarbeitsstunden, für die Zeitzuschläge anfielen, nur die Wahl zur Auszahlung oder zur Buchung mit Faktorisierung ließe. In Deiner typisch weibischen Interpretationsgier hast Du Dir was von entfallenden Zuschlägen zusammengereimt, obwohl derlei nicht geschildert wurde - und lagst damit mal wieder falsch. Dann versteigst Du Dich in rechtlich unhaltbare Behauptungen zur Notwendigkeit betrieblicher Vereinbarungen für Arbeitszeitkonten und zum Handeln nach Gutdünken durch Behörden und Institutionen - und das, obwohl die Frage bereits durch meine Ausführungen beantwortet war: es hängt von der betrieblichen oder individuellen Vereinbarung ab!