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TV-L West Zuschläge Auszahlung (Nacht / Sonn- und Feiertags)

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Spid:
Der TE hat auch nicht geschildert, daß Zeitzuschläge oder der Anspruch darauf entfielen, noch hat er derlei erfragt.

Isie:
Die Frage der TE wurde von der Personalstelle verneint. Also klären, warum.

Spid:
Die Frage des TE hat aber nichts damit zu tun, daß Zeitzuschläge oder der Anspruch darauf entfielen. Vielmehr kann er buchungsfähige Stunden, für die Zeitzuschläge anfallen, entweder einschließlich der Zeitzuschläge auszahlen lassen oder sie mit faktorisierten Zuschlägen buchen lassen.

Isie:
Huch, das ist ja eine ganz tolle Erkenntnis. Genau das habe ich bereits in anderen Worten geschildert.

Du hast den geschilderten Sachverhalt offensichtlich falsch verstanden.

Spid:
Nein. Du hast irgendwas geblubbert, was weder mit dem Sachverhalt noch mit den Fragen etwas zu tun hat. Der TE hat ausweislich seiner Schilderung die Wahlmöglichkeit zwischen den beiden von mir bezeichneten Optionen. Dies kann sich nur aus der einzelvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung ergeben. In keiner der Optionen kommt der Entfall von Zeitzuschlägen oder des Anspruchs darauf vor.

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