Autor Thema: TV-L West Zuschläge Auszahlung (Nacht / Sonn- und Feiertags)  (Read 8332 times)

Franch

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Hallo zusammen,

aufgrund von Mehrarbeitsstunden, die auf den o.g. Tagen geleistet worden sind, bestehen aktuell die Fragen bei der Auszahlung der Zuschläge:

1.) Können die Stunden nur 1:1 ausgezahlt werden? (Dann z.B. 120%/Std)

2.) Besteht die Möglichkeit, die Mehrarbeitsstunden aufs Gleitzeitkonto gutschreiben zu lassen und die anteiligen Prozente der Zeitzuschläge ausgezahlt zu bekommen? (Dann nur 20%/Std; Stunden bleiben auf dem Gzk)

Meine Verwirrung ist etwas groß, da ich zweiteres dachte. Allerdings wurde dies von der Personalabteilung verneint. Wenn ich die Zeitzuschläge möchte, gehen die Stunden, die u.a. über meiner Sollzeit liegen, vom Zeitkonto wieder runter und werden ausgezahlt - also ersteres.  ???

Wie ist da der rechtmäßige Stand der Dinge?

Ich danke vorab  8)
« Last Edit: 17.09.2020 22:08 von Franch »

Spid

  • Gast
Das hängt maßgeblich von der betrieblichen oder einzelvertraglichen Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto ab.

Franch

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  • Beiträge: 11
Dank' dir für die rasche Antwort.

Huch  ???. Da nahm ich an, der TV-L würde diesbezüglich eine Regelung treffen - eine einheitliche Regelung. Vorallem im Bezug auf die Auszahlungsweise der Zuschläge, irrelevant, ob die Stunden als Mehrarbeit im Mehrarbeitskonto stehen bleiben oder aufs Gzk verschoben werden.

Darf ich fragen, wie deine Behörde sich diesbezüglich verhält?


Spid

  • Gast
Ich habe keine Behörde und arbeite auch für keine.

Isie

  • Gast
Selbst wenn ein Arbeitszeitkonto eingerichtet ist, entfällt dadurch nicht der Anspruch auf Zeitzuschläge. Diese können aber in Arbeitszeit umgerechnet werden, die auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird. Wenn die Stunden dienstplanmäßig geleistet werden und die tarifliche regelmäßige Wochenstundenzahl dadurch nicht überschritten wird, werden die Stunden natürlich nicht extra bezahlt. Aber es besteht Anspruch auf die Zeitzuschläge. Wenn die Stunden zusätzlich geleistet werden, werden sie entweder durch Freizeit ausgeglichen oder extra bezahlt. Die Zeitzuschläge kommen dazu.
Es kann natürlich bei euch eine Regelung geben, dass diese Stunden immer ausgezahlt werden, also nicht durch Freizeit ausgeglichen werden. Wenn dir dann abweichend von dieser Regelung gestattet wird, die Stunden durch Freizeit auszugleichen, halte ich es für einen Verstoß gegen Tarifrecht, dir die Zeitzuschläge nicht zu zahlen. Ausgenommen den Fall, dass die Zeitzuschläge wie eingangs beschrieben in ein Arbeitszeitkonto einfließen.

Frage am besten mal nach, ob es eine betriebliche Vereinbarung gibt.

Spid

  • Gast
Der TE hat auch nicht geschildert, daß Zeitzuschläge oder der Anspruch darauf entfielen, noch hat er derlei erfragt.

Isie

  • Gast
Die Frage der TE wurde von der Personalstelle verneint. Also klären, warum.

Spid

  • Gast
Die Frage des TE hat aber nichts damit zu tun, daß Zeitzuschläge oder der Anspruch darauf entfielen. Vielmehr kann er buchungsfähige Stunden, für die Zeitzuschläge anfallen, entweder einschließlich der Zeitzuschläge auszahlen lassen oder sie mit faktorisierten Zuschlägen buchen lassen.

Isie

  • Gast
Huch, das ist ja eine ganz tolle Erkenntnis. Genau das habe ich bereits in anderen Worten geschildert.

Du hast den geschilderten Sachverhalt offensichtlich falsch verstanden.

Spid

  • Gast
Nein. Du hast irgendwas geblubbert, was weder mit dem Sachverhalt noch mit den Fragen etwas zu tun hat. Der TE hat ausweislich seiner Schilderung die Wahlmöglichkeit zwischen den beiden von mir bezeichneten Optionen. Dies kann sich nur aus der einzelvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung ergeben. In keiner der Optionen kommt der Entfall von Zeitzuschlägen oder des Anspruchs darauf vor.

Isie

  • Gast
Selber geblubbert. Du hast wohl Angst, dass du den Sachverhalt tatsächlich missverstanden hast. Ich finde, "dein Vorbringen verfängt nicht", weil die Fragestellung der TE dann sinnlos wäre. Aber ich lasse mich gerne von der TE eines Besseren belehren, aber nicht von dir. Wie du schon des öfteren erklärt hast, ist nach deiner Meinung nicht existent, was in der Sachverhaltsschilderung nicht ausdrücklich in unmissverständlichen Worten beschrieben ist. Da wir hier keine Klausuren schreiben, bin ich in diesem Punkt anderer Meinung als du.
Du darfst mich gerne über Tatbestände und Rechtsfolgen belehren, aber nicht darüber, wie von Usern geschilderte Sachverhalte zu verstehen sind. Und ich fände es ausgesprochen reizend von dir, wenn du Belehrungen ohne Geblubber äußern würdest.

Spid

  • Gast
Was Du meinst, was ich dürfte oder nicht dürfte, ist unbeachtlich. Ebenso wie es unbeachtlich ist, daß Du meinst, das Begehren des TE, Zeitzuschläge auszahlen und Stunden buchen zu lassen, sei „sinnlos“.

Isie

  • Gast
Du solltest genauer lesen. Aber diese Entscheidung liegt natürlich bei dir. Aber ich möchte dann kein Geblubber hören, wenn du wieder was missverstanden hast.

Spid

  • Gast
Du kannst rumnölen, so viel Du willst. Es ändert aber nichts daran, daß der TE die geschilderten Optionen hat, diese auch schilderte, sein Begehr die von mir - und ihm - geschilderte dritte Möglichkeit ist, die ihm ausweislich seiner Schilderung nicht geboten wird, sich diesbezügliche Regelungen - wie von mir bereits in der ersten Antwort geschildert - aus der entsprechenden Vereinbarung zum Arbeitszeitkonto ergeben und nirgends - außer Deiner Fantasie - irgendein Entfall von Zeitzuschlägen oder dem Anspruch darauf vorkommt.

Isie

  • Gast
Hallo zusammen,

aufgrund von Mehrarbeitsstunden, die auf den o.g. Tagen geleistet worden sind, bestehen aktuell die Fragen bei der Auszahlung der Zuschläge:

1.) Können die Stunden nur 1:1 ausgezahlt werden? (Dann z.B. 120%/Std)

2.) Besteht die Möglichkeit, die Mehrarbeitsstunden aufs Gleitzeitkonto gutschreiben zu lassen und die anteiligen Prozente der Zeitzuschläge ausgezahlt zu bekommen? (Dann nur 20%/Std; Stunden bleiben auf dem Gzk)

Meine Verwirrung ist etwas groß, da ich zweiteres dachte. Allerdings wurde dies von der Personalabteilung verneint. Wenn ich die Zeitzuschläge möchte, gehen die Stunden, die u.a. über meiner Sollzeit liegen, vom Zeitkonto wieder runter und werden ausgezahlt - also ersteres.  ???

Wie ist da der rechtmäßige Stand der Dinge?

Ich empfehle, den nach 2) folgenden Absatz Wort für Wort zu lesen, notfalls auch zweimal.
Daraus ergibt sich, dass diese Stunden keine Zahlung von Zeitzuschlägen bewirken, wenn sie ins Zeitguthabenkonto fließen. Und das halte ich für tarifwidrig.