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[BE] Ernennung Beamte auf Widerruf trotz Schwangerschaft

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theChemist:

--- Zitat von: Mayday am 20.09.2020 13:06 ---
--- Zitat von: theChemist am 18.09.2020 11:03 ---c) Entbindet die Frau, bevor Sie Ihre Urkunde als Beamtin auf Widerruf erhält, muss der Dienstherr sie auch während des Mutterschutzes / der Elternzeit in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen? Oder kann der Dienstherr dann seine Zusage zurück ziehen?

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Es gibt keine Verpflichtung des Dienstherrn eine Bewerberin zur Beamtin auf Widerruf zu ernennen, auch nicht wenn sich diese im Mutterschutz befindet. Können kann er aber natürlich...

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Aber wenn jemand ein entsprechendes Zusageschreiben erhalten hat, kann es doch sein, dass scheinbar der Dienstherr ernennen muss, oder sehe ich unten genanntes Urteil falsch?

https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/beamtenrecht/einstellungszusage-berufung-beamtenverhaeltnis-3126792

Mayday:

--- Zitat von: theChemist am 20.09.2020 13:25 ---Aber wenn jemand ein entsprechendes Zusageschreiben erhalten hat, kann es doch sein, dass scheinbar der Dienstherr ernennen muss, oder sehe ich unten genanntes Urteil falsch?

https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/beamtenrecht/einstellungszusage-berufung-beamtenverhaeltnis-3126792

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Der Weg über die Verwaltungsgerichte steht natürlich jedem offen. Nur nützt das hier meiner Meinung nach nicht wirklich viel, weil der Dienstherr, wenn er denn möchte, nach § 23 (4) Beamtenstatusgesetz "unliebsame" Widerrufsbeamte dennoch jederzeit wieder entlassen kann.

theChemist:

--- Zitat von: Mayday am 20.09.2020 13:58 ---Der Weg über die Verwaltungsgerichte steht natürlich jedem offen. Nur nützt das hier meiner Meinung nach nicht wirklich viel, weil der Dienstherr, wenn er denn möchte, nach § 23 (4) Beamtenstatusgesetz "unliebsame" Widerrufsbeamte dennoch jederzeit wieder entlassen kann.

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Danke für Deine Antworten!

Das man sich mit einer Klage keine Freunde macht und Entlassen wird, sobald der Dienstherr die Möglichkeit dazu hat, ist klar  8)

Primär ging es ja auch darum, den rechtlichen Rahmen für das künftige Handeln des Dienstherren in Bezug auf eine Ernennung rauszufinden.
Wie er nun in der Realität verfahren wird, werden wir dann sehen...

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