Hallo allwissende Forumgemeinde,
folgende Situation:
Eine Frau bewirbt sich auf eine Ausbildung im mD und durchläuft erfolgreich das Auswahlverfahren. Während des Auswahlverfahrens erfährt sie, dass sie schwanger ist. Der Dienstherr hat noch keine Kenntnis von der Schwangerschaft.
Sie erhält Post vom künftigen Dienstherren, dass sie - vorbehaltlich der gesundlichen Eignung für eine Verbeamtung - eine Zusage für den Ausbildungsplatz erhält.
Nun zu den Fragen:
a) Kann eine gesundheitliche Eignung zur Verbeamtung aufgrund der Schwangerschaft durch den Amtsarzt versagt werden?
b) Wenn der Dienstherr eine oben genannte Zusage verschickt hat, bei dem sich der Vorbehalt auf die gesundheitliche Eignung bezieht, kann dieser die Zusage widerrufen, sobald die Bewerberin ihre Schwangerschaft bekannt gibt ( der Amtsarzt jedoch keine gesundheitlichen Bedenken gegen eine Verbeamtung hat)?
c) Entbindet die Frau, bevor Sie Ihre Urkunde als Beamtin auf Widerruf erhält, muss der Dienstherr sie auch während des Mutterschutzes / der Elternzeit in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen? Oder kann der Dienstherr dann seine Zusage zurück ziehen?
Und zu einer eventuellen Antwort "dann soll man sich eben erneut nach der Elternzeit bewerben", dies kommt in diesem Fall nicht in Betracht, da dann das maximale Alter für eine Bewerbung überschritten ist.
Ich bedanke mich für Eure Antworten!