Hallo zusammen.
Zum Thema Stufenzuordnung:
Hat der AG im Bereich VKA die Möglichkeit, dem TB bei Wechsel in die nächst höhere EG zunächst eine Zulage (zur bisherigen EG für die Ausübung der höherwertigen Tätigkeit) zu zahlen und den Wechsel (die Höhergruppierung) erst später zu vollziehen?
Oder kann der AG bei Höhergruppierung die bisherige Stufenlaufzeit anerkennen/übernehmen?
Falls ihr weiterhelfen könnt, wäre es schön, wenn ihr mitteilt, wo man das nachlesen kann, damit das im Verhandlungsfall auf den Tisch gebracht werden kann.
Thema Arbeitzeitverteilung:
Es gibt bei uns TB die ihre Arbeitszeit (Teilzeit) auf 4 oder 3 Tage verteilen. Wäre es dem Grunde nach möglich, auch jeweils eine Woche 5 Tage, die nächste 4 Tage, dann wieder 5 Tage und nochmal 4 Tage zu arbeiten? Oder ist das wegen Urlaubsanspruchsermittlung zu kompliziert?
Ist die Arbeitszeitverteilung auf weniger als die regelmäßigen Arbeitstage an eine bestimmte Stundenzahl gebunden? Oder könnte auch eine 40h-Kraft, ihre Arbeitszeit auf 4 statt 5 Tage verteilen?
Danke vorab für Eure Mühe.