Autor Thema: Stufenzuordnung // Arbeitzeitverteilung  (Read 2528 times)

Schwarz

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Stufenzuordnung // Arbeitzeitverteilung
« am: 18.09.2020 14:28 »
Hallo zusammen.

Zum Thema Stufenzuordnung:

Hat der AG im Bereich VKA die Möglichkeit, dem TB  bei Wechsel in die nächst höhere EG zunächst eine Zulage (zur bisherigen EG für die Ausübung der höherwertigen Tätigkeit) zu zahlen und den Wechsel (die Höhergruppierung) erst später zu vollziehen?

Oder kann der AG bei Höhergruppierung die bisherige Stufenlaufzeit anerkennen/übernehmen?

Falls ihr weiterhelfen könnt, wäre es schön, wenn ihr mitteilt, wo man das nachlesen kann, damit das im Verhandlungsfall auf den Tisch gebracht werden kann.

Thema Arbeitzeitverteilung:

Es gibt bei uns TB die ihre Arbeitszeit (Teilzeit) auf 4 oder 3 Tage verteilen. Wäre es dem Grunde nach möglich, auch jeweils eine Woche 5 Tage, die nächste 4 Tage, dann wieder 5 Tage und nochmal 4 Tage zu arbeiten? Oder ist das wegen Urlaubsanspruchsermittlung zu kompliziert?
Ist die Arbeitszeitverteilung auf weniger als die regelmäßigen Arbeitstage an eine bestimmte Stundenzahl gebunden? Oder könnte auch eine 40h-Kraft, ihre Arbeitszeit auf 4 statt 5 Tage verteilen?

Danke vorab für Eure Mühe.

Spid

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Antw:Stufenzuordnung // Arbeitzeitverteilung
« Antwort #1 am: 18.09.2020 14:36 »
Die Tätigkeit kann zunächst nur vorübergehend (§14) oder - im Falle einer Führungstätigkeit - zur Probe (§31) übertragen werden. Ersteres führt jedoch nicht zu einer anderen Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit, als wenn die Höhergruppierung sofort erfolgte (PE zu §17 Abs. 4).

Tariflich ist die Stufenzuordnung und der Beginn der Stufenlaufzeit abschließend geregelt (§17 Abs. 4), eine übertarifliche Besserstellung wäre tarif- und arbeitsrechtlich nicht zu beanstanden. Es können übertariflichen Regelungen aber auch andere rechtliche Hindernisse entgegenstehen, bspw. ein entsprechendes Verbot in der GemO.

Zur Arbeitszeitverteilung: Ja. Nein. Nein. Ja.

Schwarz

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Antw:Stufenzuordnung // Arbeitzeitverteilung
« Antwort #2 am: 18.09.2020 15:55 »
Vielen Dank Ihnen für die Auskunft.

Ein großes Dankeschön generell mal an alle Fachkundigen, die sich die Zeit nehmen, Ratsuchende zu erhellen.

Toll, dass es dieses Forum gibt.

Einen schönen Tag.