Autor Thema: Antrag Stufenvorgewährung  (Read 7975 times)

Sightus

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Antrag Stufenvorgewährung
« am: 20.09.2020 16:34 »
Moin,

ich wechsel bald meine Stelle beim gleichen AG, woraufhin eine Höhergruppierung erfolgt. Aus TV-L 10(4) wird TV-L 12(3). Allerdings umfasst mein Aufgabengebiet deutlich höherwertige Tätigkeiten und ich habe zusätzlich ein Angebot "aus der Wirtschaft" vorliegen, sodass von meinem Vorgesetzten eine Stufenvorgewährung ins Spiel gebracht wurde. Ich habe die neue Stelle noch nicht angetreten, aber man sagte mir, ich solle erst den Vertrag annehmen und dann einen Antrag auf Stufenvorgewährung stellen.

Daher zwei Fragen:
a) Gibt es eine Art Vordruck für so einen Antrag bzw. eine Mindestform?
b) Wäre es nicht auch möglich und sinnvoller, dass ich die Vorgewährung bereits vor Unterzeichnung des Vertrags als Bedingung stelle? Im Nachhinein stellen sich bestimmt wieder alle quer...

Mit freundlichem Gruß
Sightus

Spid

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Antw:Antrag Stufenvorgewährung
« Antwort #1 am: 20.09.2020 16:36 »
Tariflich ist eine Antragstellung nicht vorgesehen.

Sightus

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Antw:Antrag Stufenvorgewährung
« Antwort #2 am: 20.09.2020 16:44 »
Moin und danke für die schnelle Antwort.

Also der TV-L sieht eine Stufenvorgewährung als Möglichkeit vor, aber nicht wie. Gibt es Erfahrungswerte wie man dann verfahren soll? Muss ich den Antrag (in welcher Form auch immer) stellen oder mein Vorgesetzter?

Spid

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Antw:Antrag Stufenvorgewährung
« Antwort #3 am: 20.09.2020 16:48 »
Da gibt es mutmaßlich so viele Varianten, wie es Behörden gibt, die solche Entscheidungen treffen oder vorbereiten.

Lars73

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Antw:Antrag Stufenvorgewährung
« Antwort #4 am: 20.09.2020 16:50 »
Das ist abhängig vom Arbeitgeber und ggf. der einzelnen Behörde. Wenn die Stufenvorweggewährung Voraussetzung dafür ist die Stelle anzunehmen sollte man es vor Vertragsänderung klären. Ansonsten (also nachträglich) ist es meist sinnvoll, dass der Vorgesetzte aktiv wird.

Sightus

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Antw:Antrag Stufenvorgewährung
« Antwort #5 am: 20.09.2020 16:53 »
Also für mich ist das schon eine Grundbedingung, weil ja auch ein Vergleichsangebot vorliegt. Nur wollte oder konnte die Personalabteilung mir da nicht weiterhelfen.

Mir widerstrebt ein wenig einen Vertrag zu unterzeichnen, um dann nachverhandeln zu können/müssen. Zumal ich ja die Rückendeckung vom Vorgesetzten habe, der aber auch nicht weiß, wie man das bestenfalls regelt.

Spid

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Antw:Antrag Stufenvorgewährung
« Antwort #6 am: 20.09.2020 16:56 »
Wenn der Vorgesetzte nicht weiß, wie das „läuft“, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, daß das Instrument überhaupt nicht angewandt wird.

GofX

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Antw:Antrag Stufenvorgewährung
« Antwort #7 am: 20.09.2020 16:59 »
[...]aber man sagte mir, ich solle erst den Vertrag annehmen und dann einen Antrag auf Stufenvorgewährung stellen.

Leider ist es oft so, dass wenn Du den Vertrag erst angenommen hast, es für manche Arbeitgeber überhaupt keine Veranlassung mehr gibt, sich mit Deinem Antrag auf Stufenvorgewährung noch zu beschäftigen.

Ganz im Gegenteil wird dann oft (schutz-)behauptet, dass man dies hätte vorher klären müssen und dass nachträgliche Verhandlungen nicht mehr möglich sein sollen.

Ohne konkrete Zusage (am liebsten schriftlich) würde ich mich nicht mehr auf Hinhaltetaktik und Vertröstungen einlassen.

Wenn man Dich haben will, kann man Dir auch vor Unterschrift ein Angebot machen - völlig egal, ob es angeblich nur vorher, nachher oder mittendrin möglich sein soll.

Sightus

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Antw:Antrag Stufenvorgewährung
« Antwort #8 am: 20.09.2020 17:02 »
So etwas befürchte ich ja auch; nicht, dass es später heisst "hätte man das mal vorher kundgetan..."


Lars73

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Antw:Antrag Stufenvorgewährung
« Antwort #9 am: 20.09.2020 18:57 »
Dann nimm doch andere bessere Angebot.

Sightus

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Antw:Antrag Stufenvorgewährung
« Antwort #10 am: 20.09.2020 20:25 »
Klar, kann ich machen und würde sich finanziell lohnen, aber eben auch familär einiges ändern. Und viel wichtiger, die Arbeit macht mir ja auch Spaß.  :)

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Antw:Antrag Stufenvorgewährung
« Antwort #11 am: 20.09.2020 20:31 »
a) Gibt es eine Art Vordruck für so einen Antrag bzw. eine Mindestform?
b) Wäre es nicht auch möglich und sinnvoller, dass ich die Vorgewährung bereits vor Unterzeichnung des Vertrags als Bedingung stelle? Im Nachhinein stellen sich bestimmt wieder alle quer...

Zu a) Den Text klärt man mündlich mit dem Vorgesetzten und dann mit Personal. Je nach Haus kommt der Antrag auch vom Vorgesetzten selbst an Personal und nicht von dir
Zu b) wieso Bedingung? Du bleibst auf E10, wenn Du E12 nicht möchtest. Wo genau ist jetzt die Notwendigkeit für den AG, auf Deine "Bedingungen" einzugehen?

Du kannst freundlich darum bitten und wenn der AG nicht möchte, dass Du zu einem neuen AG gehst, kommt er der Bitte nach. Die Betonung liegt auf "Bitte". Du hast keinerlei Anspruch auf §§16(5) oder 17(2) TV-L.

Sightus

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Antw:Antrag Stufenvorgewährung
« Antwort #12 am: 20.09.2020 20:36 »
Also ich bin mir im Klaren darüber, dass ich keinen Anspruch wie auch immer habe!

Zu b) Also meine Vorgesetzten sind sich einig, dass sie mich haben wollen und das Bewerberverfahren keine Alternativen hervorgebracht hat.

Pseudonym

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Antw:Antrag Stufenvorgewährung
« Antwort #13 am: 20.09.2020 20:41 »
Dann wäre darüber nachzudenken, heute mit §17(2) die Stufenlaufzeit zu verkürzen und sich von E10S5 aus höhergruppieren zu lassen. E10S5 führt in E12S5.

Damit wäre das Ganze bereits vor der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten erledigt.

Spid

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Antw:Antrag Stufenvorgewährung
« Antwort #14 am: 20.09.2020 20:41 »
a) Gibt es eine Art Vordruck für so einen Antrag bzw. eine Mindestform?
b) Wäre es nicht auch möglich und sinnvoller, dass ich die Vorgewährung bereits vor Unterzeichnung des Vertrags als Bedingung stelle? Im Nachhinein stellen sich bestimmt wieder alle quer...

Zu a) Den Text klärt man mündlich mit dem Vorgesetzten und dann mit Personal. Je nach Haus kommt der Antrag auch vom Vorgesetzten selbst an Personal und nicht von dir
Zu b) wieso Bedingung? Du bleibst auf E10, wenn Du E12 nicht möchtest. Wo genau ist jetzt die Notwendigkeit für den AG, auf Deine "Bedingungen" einzugehen?

Du kannst freundlich darum bitten und wenn der AG nicht möchte, dass Du zu einem neuen AG gehst, kommt er der Bitte nach. Die Betonung liegt auf "Bitte". Du hast keinerlei Anspruch auf §§16(5) oder 17(2) TV-L.

Warum sollte er um etwas bitten? Verträge und deren Bedingungen werden beiderseitig ausgehandelt. AN und AG sind Vertragspartner auf Augenhöhe.