Genau, also da ist alles ordentlich abgelaufen und man möchte mich (glücklicherweise) auch weiter halten. Die Idee mit der Verkürzung der Stufenlaufzeit klingt interessant. Dann bräuchte man "nur einen Sprung". Das würde dann ja tariflich geregelt sein und man hat vermutlich offizielle Wege wie das geht.
EDIT: Schonmal ein riesen Dank für eure Hilfe!
Relativ unwahrscheinlich, dass das die "Versager"truppe in deiner Personalabteilung macht. Denn in den Durchführungsrichtlinien zu §17(2) wird davon ausgegangen, dass man erst nach der Hälfte der Zeit in der Stufe ein überdurchschnittliche Leistung erkennen kann.
Also für mich ist das schon eine Grundbedingung, weil ja auch ein Vergleichsangebot vorliegt. Nur wollte oder konnte die Personalabteilung mir da nicht weiterhelfen.
Mir widerstrebt ein wenig einen Vertrag zu unterzeichnen, um dann nachverhandeln zu können/müssen. Zumal ich ja die Rückendeckung vom Vorgesetzten habe, der aber auch nicht weiß, wie man das bestenfalls regelt.
Allerdings kann ja die Zulage nach §16.5 relativ einfach gewährt werden.
Da schreibt bei uns der Vorgestzte eine kleine Begründung, warum man diese Person unbedingt halte oder haben will (da habt ihr ja quasi das Ergebnis des Bewerbungsverfahrens) und dass ohne diese Zulage der Kollege (also du) abwandern wird (kannst ja sogar das Alternativangebot dabei packen, wenn du darfst). Und das daher eine Zulage in Höhe von zwei Stufen bis zum erreichen der Endstufe gewähren soll.
Das kann dann deine Personalabteilung lochen hefte und die Anweisung an die Kasse geben, dass du entsprechend entlohnt wirst.
So was läuft bei uns inzwischen innerhalb von 3-6 Wochen ab, aber nur, weil das FM da noch seine ok geben muss.
Alternative:
Wenn du den neuen Vertrag zur Unterschrift bekommst einfach entsprechend ergänzen, dass du eine entsprechende Zulage erhältst, dann muss die Personalstelle sich nicht bemühen, sondern nur unterschreiben