Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Antrag Stufenvorgewährung
Spid:
Wobei die Stufenlaufzeitverkürzung von deutlich weniger AG überhaupt angewandt wird...
Pseudonym:
--- Zitat von: Spid am 20.09.2020 21:18 ---Wobei die Stufenlaufzeitverkürzung von deutlich weniger AG überhaupt angewandt wird...
--- End quote ---
Weil sie keine Leistungsfeststellung betreiben?
Spid:
Einige wollen auch einfach nicht.
Pseudonym:
Sie müssen - mangels Anspruch darauf - ja auch nicht 8)
Spid:
Das ist richtig - ebensowenig wie der AN bleiben muß, wenn er eine Bedingung stellt, die abgelehnt wird, denn auch darauf gibt es keinen Anspruch.
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