Autor Thema: Minusstunde bei Kündigung  (Read 4271 times)

MaBu

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Minusstunde bei Kündigung
« am: 21.09.2020 11:06 »
Moin,

folgender Sachverhalt: Bei uns dürfen wir lt. Dienstvereinbarung bis auf -20 Stunden runtergehen. Nun werde ich sehr zeitnah Vater, gehe dann direkt in Elternzeit und anschließend werde ich direkt der Kommune den Rücken kehren und zum Bund wechseln. Sprich jetzt noch ein paar Tage bzw. Wochen bei der Kommune, dann habe ich  Elternzeit (auch noch bei der Kommune) und dann werde ich nahtlos zum Bund gehen ohne auch noch einen Tag im Amt präsent zu sein.

Nun sind die im Rathaus gerade dabei die Dienstvereinbarung zu ändern, sodass ab Inkrafttreten nur noch -10 Stunden erlaubt sind. Wer mehr Minusstunden hat muss diese innerhalb von einem Monat abarbeiten. Die Änderung tritt voraussichtlich während meiner Elternzeit in Kraft.

Jetzt zur eigentlichen Frage: Muss ich die Minusstunden dann auch noch abarbeiten bzw. werden mir die Minusstunden die zu viel sind am Ende vom Lohn abgezogen? Im Prinzip habe ich ja dann keine Möglichkeit mehr diese abzuarbeiten. Der Urlaub ist ebenfalls aufgebraucht.

Gruß

Lars73

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Antw:Minusstunde bei Kündigung
« Antwort #1 am: 21.09.2020 11:16 »
Kommt auf die Dienstvereinbarung an.

MaBu

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Antw:Minusstunde bei Kündigung
« Antwort #2 am: 21.09.2020 11:21 »
Inwiefern?

"Die höchstmögliche Zeitschuld darf am Monatsende 20 Stunden nicht überschreiten. Das höchstmögliche Zeitguthaben darf am Monatsende 40 Stunden nicht überschreiten. Ein darüber hinaus gehen-
des Zeitguthaben verfällt grundsätzlich. Ein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich besteht nicht. [...]"

So sieht die aktuelle aus.

"Die höchstmögliche Zeitschuld darf am Ende des Arbeitstages 10 Stunden nicht überschreiten. Das
höchstmögliche Zeitguthaben darf am Monatsende 40 Stunden nicht überschreiten. Ein darüber hinaus
gehendes Zeitguthaben verfällt grundsätzlich. Ein Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich besteht nicht. [...]"

Das wäre die neue.

Irgendwo stand noch ein Passus a la "Wenn mehr als 10 Minusstunden vorhanden sind, sind diese binnen eines Monats abzubauen".

Rene

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Antw:Minusstunde bei Kündigung
« Antwort #3 am: 21.09.2020 11:27 »
Das gilt fuer die monatlichen Uebertraege...ab wo gekappt wird. Da aber in deinem Fall das Arbeitsverhaeltnis enden wird, sollte der Arbeitgeber das Recht haben, sich die nicht geleisteten Stunden von dir zurueckerstatten zulassen. Egal welche Uebertragsgrenze gilt. Also Stand jetzt: 20*Stundensatz vom letzten zu zahlenden Lohn einbehalten

MaBu

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Antw:Minusstunde bei Kündigung
« Antwort #4 am: 21.09.2020 11:49 »
Und wo kann ich das in Erfahrung bringen? Ich habe diesbezüglich nichts gefunden.

Rene

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Antw:Minusstunde bei Kündigung
« Antwort #5 am: 21.09.2020 11:57 »
Die Logik sagt "nicht erbrachte Arbeitsleistung wird nicht verguetet". Ob es in eurem Haus in solchen Faellen ggf. anders gehandhabt wird, kann entweder dein Vorgesetzter oder die Personalabteilung beantworten.

MaBu

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Antw:Minusstunde bei Kündigung
« Antwort #6 am: 21.09.2020 12:03 »
Das leuchtet mir ein. Oft liegen zwischen dem was logisch ist und der Realität jedoch meilenweite Unterschiede.

Ich habe gehofft, dass dies irgendwo nachzulesen ist.

Spid

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Antw:Minusstunde bei Kündigung
« Antwort #7 am: 21.09.2020 12:06 »
Da Guthaben positiv wie negativ sein kann, verfällt ausweislich der genannten Regelung der über den genannten Rahmen gehende Teil der Stunden, mithin auch die 10 Minusstunden übersteigenden Minusstunden. Sofern keine Regelung getroffen ist, gehen Minusstunden ansonsten zulasten des AG.

MaBu

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Antw:Minusstunde bei Kündigung
« Antwort #8 am: 21.09.2020 12:10 »
Da Guthaben positiv wie negativ sein kann, verfällt ausweislich der genannten Regelung der über den genannten Rahmen gehende Teil der Stunden, mithin auch die 10 Minusstunden übersteigenden Minusstunden. Sofern keine Regelung getroffen ist, gehen Minusstunden ansonsten zulasten des AG.

Dankeschön.