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Minusstunde bei Kündigung
Rene:
Die Logik sagt "nicht erbrachte Arbeitsleistung wird nicht verguetet". Ob es in eurem Haus in solchen Faellen ggf. anders gehandhabt wird, kann entweder dein Vorgesetzter oder die Personalabteilung beantworten.
MaBu:
Das leuchtet mir ein. Oft liegen zwischen dem was logisch ist und der Realität jedoch meilenweite Unterschiede.
Ich habe gehofft, dass dies irgendwo nachzulesen ist.
Spid:
Da Guthaben positiv wie negativ sein kann, verfällt ausweislich der genannten Regelung der über den genannten Rahmen gehende Teil der Stunden, mithin auch die 10 Minusstunden übersteigenden Minusstunden. Sofern keine Regelung getroffen ist, gehen Minusstunden ansonsten zulasten des AG.
MaBu:
--- Zitat von: Spid am 21.09.2020 12:06 ---Da Guthaben positiv wie negativ sein kann, verfällt ausweislich der genannten Regelung der über den genannten Rahmen gehende Teil der Stunden, mithin auch die 10 Minusstunden übersteigenden Minusstunden. Sofern keine Regelung getroffen ist, gehen Minusstunden ansonsten zulasten des AG.
--- End quote ---
Dankeschön.
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