Autor Thema: Meister in E9b ???  (Read 2261 times)

der meister

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Meister in E9b ???
« am: 22.09.2020 08:05 »
Guten Morgen,
ich habe ein paar Fragen zur Bezahlung eines Meisters.
1. Besteht die Möglichkeit, als Meister, in E9b eingruppiert zu werden?
2. Gibt es "Meisterzulagen" und wenn ja, in welcher Höhe? Ist die Benennung "Meisterzulage" dann auch korrekt, oder nennt sich die Zulage anders?
3. Was muss in einem Antrag (wenn überhaupt möglich) für E9b stehen, bzw. was muss in einem Antrag auf Zulage(n) stehen?

Vielen Dank für die Infos

Lars73

  • Gast
Antw:Meister in E9b ???
« Antwort #1 am: 22.09.2020 08:10 »
1. Nur wenn man Aufgaben übertragen bekommt die nicht in den Bereich für Meister im Sinne der Entgeltordnung fallen.
2.  Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 2. Diese gibt es aber nur in bestimmten Fallgruppen.
(Siehe im entsprechenden Abschnitt der Entgeltordnung.
3. Du musst dich auf entsprechende Stellen mit E9b bewerben. Bzw. den Arbeitgeber bitten dir entsprechende Aufgaben zu übertragen. Hinsichtlich Zulage wäre darzulegen, dass du in der entsprechenden Fallgruppe bist. ggf. kannst du auch eine Zulage nach § 16 (5) TV-L vorschlagen. (Aber die Erfolgsaussichten sind meist gering.)