Oder willst Du etwa behaupten, dass es auch nur einen Hauch im Interesse des Arbeitnehmers liegt, dass er einen vorgezogenen Stufenaufstieg nur dann erhalten kann bzw. könnte, wenn er mindestens die halbe Stufenlaufzeit zurückgelegt hat, obwohl das so im Tarifvertrag nirgendwo beschrieben steht?
Ja, so kann man es durchaus sehen und als Willkür bezeichnen.
Wie du aber in den Durchführungshinweisen erlesen kannst (hast du aber wohl nicht), lassen die Durchführungshinweise es weiterhin zu, dass man nach einem Monat in einer Stufe in den Genuss der Verkürzung kommen könnte.
Also doch keine Willkür?
Das was dort eine willkürliche Einengung ist, ist dass nur die Leistung in der aktuellen Stufe zur Leistungsbeurteilung herangezogen werden soll und daher leitet sich der Gedanke ab, dass man regelmäßig erst nach der hälfte der Zeit in der Stufe beurteilen kann, ob jemand erheblich Überdurchschnittlich ist.
Und das ist ja Quark mit Sosse, da es ja keine Änderung bzgl. der Tätigkeiten geben muss zwischen den Stufenanstiegen.
Darin liegt also eine gewisse Willkür.
Aber dort wird ja sogar auf die Überbrückung via $16.5 hingeweisen, sprich man kann jemand erstmal die 16.5 geben und dann nach einigen Monaten und entsprechender Leistungsbeurteilung die Stufe verkürzen.