Autor Thema: Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss  (Read 4380 times)

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Hallöchen,

es geht mir um die Eingruppierung E13 aufwärts und dem Merkmal wissenschaftliches Hochschulstudium.

Steht die Promotion einem wissenschaftlichen Hochschulstudium gleich? Also erfüllt bspw. eine Person mit Dipl. (FH) mit Promotion das Merkmal?

Spid

  • Gast
Antw:Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss
« Antwort #1 am: 22.09.2020 13:42 »
Wann die Promotion einem wissenschaftlichen Hochschulstudium gleichsteht, ist jeweils in der entsprechenden PE zum Tätigkeitsmerkmal aufgeführt. Bereits das FH-Diplom kann aber eine wissenschaftliche Hochschulbildung darstellen, wenn die erteilende Fachhochschule nach Landesrecht als wissenschaftliche Hochschulen anerkannt ist.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss
« Antwort #2 am: 22.09.2020 14:07 »
In der Aktualisierung steht nun, dass es gleich steht, wenn die Ausbildungsordnung ein anderer Abschluss nicht vorsiehtt. Bedeutet das, dass Promotionsstudiengänge inbegriffen sind?

Spid

  • Gast
Antw:Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss
« Antwort #3 am: 22.09.2020 14:13 »
Nein, nur dann, wenn es in dem Fach an der jeweiligen Hochschule keinen Diplom-, Magister- oder Masterabschluss gibt. Die Aktualisierung betrifft nur den Magister, ansonsten ist die Regelung materiell unverändert.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss
« Antwort #4 am: 22.09.2020 14:18 »
Achso, ich konnte mir keine praktischen Beispiele nennen, wo so etwas noch vorkommt.

Spid

  • Gast
Antw:Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss
« Antwort #5 am: 22.09.2020 14:24 »
Die Möglichkeit zur grundständigen Promotion war früher ja schon selten. Je nach Bundesland besteht aber die Möglichkeit an einer Hochschule in einem Fach zu promovieren, für das an dieser Hochschule kein Diplom-/Magister-/Masterstudiengang angeboten wird.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss
« Antwort #6 am: 22.09.2020 14:44 »
Kennst du eine Landesregelung die nach Hochschulen und wissenschaftlichen Hochschulen differenziert. In Sachsen finde ich keine Regelung, dort wird nur die Anerkennung von Hochschulen allgemein geregelt.

Spid

  • Gast
Antw:Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss
« Antwort #7 am: 22.09.2020 14:56 »
Mir ist keine bekannt. Ich weiß, daß NW es seit einigen Jahren nicht mehr tut. Bis 2014 gab es dort jedoch noch ein Gesetz über die Wissenschaftlichen Hochschulen. Wenn es noch eine solche Regelung gibt, würde ich auf süddeutsche Länder tippen.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss
« Antwort #8 am: 22.09.2020 15:02 »
Ich habe es auch gelesen, dass es die Differenzierung schon lange nicht mehr gibt. Trotzdessen musste aber bei jeder Person mit Dipl. (FH) geprüft werden, ob es sich um einen ehemaligen wissenschaftlichen HSA an einer wissenschaftlichen HS gehandelt haben könnte.

Was schade ist, dass der Begriff wissenschaftliche Hochschulabschluss für die Eingruppierung genutzt wurde. Es ist externen schwer zu erklären, dass der höchste akademische Grad kein wissenschaftlicher HSA ist.

Wenn nein dann Eingruppierung in E12

Spid

  • Gast
Antw:Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss
« Antwort #9 am: 22.09.2020 15:06 »
Dafür sollte aber die Bildung der Rechtsmeinung, daß es sich um einen sonstigen Beschäftigten handelt, doch relativ leicht fallen.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss
« Antwort #10 am: 22.09.2020 15:13 »
Natürlich, aber du weißt ja wie die Praxis bezüglich sonstiger Beschäftigter aussieht. :)

"nein machen wir nicht.... Wenn wir einmal damit anfangen.... Dann hängt uns der Personalrat im Ohr...."


Spid

  • Gast
Antw:Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss
« Antwort #11 am: 22.09.2020 15:19 »
Ich sehe ja grundsätzlich wenig Chancen dafür, mittels Eingruppierungsfeststellungsklage feststellen zu lassen, daß man sonstiger Beschäftigter sei, weil der tarifliche Ausnahmecharakter die Anforderungen derart in die Höhe schraubt, daß sie kaum jemand erfüllt, bei jemandem mit Promotion und einigen Jahren Berufserfahrung in unterschiedlichen Bereichen hielte ich die Erfolgsaussichten indes für sehr hoch.

Fragmon

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 680
Antw:Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss
« Antwort #12 am: 22.09.2020 15:29 »
Ja für die, die es ins System geschafft haben eventuell. Meist scheitert es aber schon an der Ausschreibung, weil dort keine Öffnung hineinformuliert wird, sondern nur "abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium" steht.

Spid

  • Gast
Antw:Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss
« Antwort #13 am: 22.09.2020 15:37 »
Da der AG hinsichtlich der Ausschreibung nicht an tarifliche Definitionen zur Eingruppierung gebunden ist, kann er jede eigenständige Definition von „wissenschaftlicher Hochschulbildung“ nutzen, die er möchte - und dabei bspw. 8-/7-semestrige Bachelorstudiengänge, Promotionen und/oder Hochschuldiplome von anderen Hochschulen als wissenschaftlichen Hochschulen im Tarifsinne einschließen.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Promotion als wissenschaftlicher Hochschulabschluss
« Antwort #14 am: 22.09.2020 15:40 »
Ja für die, die es ins System geschafft haben eventuell. Meist scheitert es aber schon an der Ausschreibung, weil dort keine Öffnung hineinformuliert wird, sondern nur "abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium" steht.
Selber Schuld, wenn der AG sich ohne Not so einschränkt, bei uns ist diese Formulierung inzwischen aufgeweicht.