Autor Thema: Übertragung höherwertiger Tätigkeit  (Read 2398 times)

kleingoli

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Übertragung höherwertiger Tätigkeit
« am: 22.09.2020 16:32 »
Hallo,

ab Oktober werde ich die Elterzeitvertretung einer Kollegin machen.
Umfang: 20%
Die Kollegin ist in EG 11 und ich in 9a.
Laut unserem Personalamt steht mir keine Zulage zu.
Ist das so korrekt?

Viele Grüße und schon einmal Danke für Eure Kommentare

Spid

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Antw:Übertragung höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #1 am: 22.09.2020 16:34 »
Das kann mit den Angaben nicht beurteilt werden. Welche Eingruppierung ergäbe sich bei dauerhafter Übertragung der neuen Gesamttätigkeit?

kleingoli

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Antw:Übertragung höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #2 am: 22.09.2020 17:03 »
Das kann ich leider nicht sagen.  :(
Wie bekomme ich heraus?

Spid

  • Gast
Antw:Übertragung höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #3 am: 22.09.2020 17:08 »
Indem Du die der auszuübenden Tätigkeit zugrundeliegenden Arbeitsvorgänge einzeln und in der Gesamtschau den in der EGO aufgeführten Tätigkeitsmerkmale zuordnest, ggfs. eine Anforderungsbetrachtung und eine Entgeltgruppenbetrachtung durchführst, ggfs. vorhandene Voraussetzungen in der Person sowie ggfs. die Ausbildungs- und Prüfungspflicht berücksichtigst und so ermittelst, welche Entgeltgruppe sich ergibt.

kleingoli

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Antw:Übertragung höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #4 am: 22.09.2020 18:59 »
Hmm... Vielen Dank für Ihre zügige Antwort.
Aber prinzipiell stünde mir eine Zulage zu?

Spid

  • Gast
Antw:Übertragung höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #5 am: 22.09.2020 19:02 »
Wenn sich bei dauerhafter Übertragung die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe ergäbe, stünde eine Zulage zu. Wenn nicht, dann nicht.

kleingoli

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Antw:Übertragung höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #6 am: 22.09.2020 19:50 »
Ok. Jetzt habe ich es verstanden. Danke. Wer kann das bewerten wenn das Personalamt sich da quer stellt?

Spid

  • Gast
Antw:Übertragung höherwertiger Tätigkeit
« Antwort #7 am: 22.09.2020 20:04 »
Wenn sich der AG weigert, ließe sich ein Anspruch gerichtlich durchsetzen. Sofern Du zuvor eine Bewertung brauchst, gibt es spezialisierte Dienstleister, die derlei anbieten. Eine erste Einschätzung kann - bei hinreichenden Angaben - sicher auch hier erfolgen.