Autor Thema: [BY] Beförderung nicht möglich da nicht im Haushalt??  (Read 2289 times)

Baemter

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Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,

nach § 18 (1) KommHV-Kammeralistik sind Personalkosten deckungsfähig.

Ist es durch diese Vorschrift möglich einen Beamten zu befördern wenn die Beförderungsstelle im Stellenplan aber nicht im HH berücksichtigt worden ist?
Wäre es möglich die veranschlagten Kosten einer nicht durchgeführten Neueinstellung dafür herzunehmen?

Es handelt sich um eine Kommune in Bayern.

Vielen Dank schon einmal im Voraus.  :)


« Last Edit: 24.09.2020 02:29 von Admin2 »

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Antw:Beförderung nicht möglich da nicht im Haushalt??
« Antwort #1 am: 23.09.2020 17:27 »
Kommt auf den Haushaltsvermerk zur Deckungsfähigkeit an. Vorstellbar ist das, wenn die Planstelle frei ist.

Baemter

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Antw:[BY] Beförderung nicht möglich da nicht im Haushalt??
« Antwort #2 am: 24.09.2020 09:06 »
Danke dir für die Antwort.

Heißt wenn im HH nichts vermerkt ist sollte das ja möglich sein?


2strong

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Antw:[BY] Beförderung nicht möglich da nicht im Haushalt??
« Antwort #3 am: 24.09.2020 12:06 »
Nein, im Gegenteil. Aber das scheint bei Euch ja vorliegend kein Problem zu sein, weil Ihr ja Deckungsfähigkeit nach Deiner Aussage vermerkt habt.

Zunächst gilt:
1. Eine Beförderung setzt eine entsprechende freie Planstelle im
Stellenplan voraus.
2. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht.

Wenn die Planstelle vorhanden ist, sollten auch ausreichend Haushaltsmittel zur Besetzung im entsprechenden Titel vorgesehen sein. Für den Fall, dass das nicht zutrifft (denn auf den Euro genau werden die regelmäßig nicht kalkuliert), müsste ein Haushaltsvermerk die Inanspruchnahme von Ausgaberesten anderer Titel gestatten (Deckungsvermerk). Du hattest das Vorliegen eines solchen Deckungsvermerks angedeutet. Von daher sollte es an der tatsächlichen Finanzierung praktisch nicht scheitern.