Autor Thema: Gehobener Dienst BG  (Read 5980 times)

Cathleen

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Gehobener Dienst BG
« am: 24.09.2020 13:09 »
Hallo, ich habe zum 01.08. die Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten bei einer BG begonnen. Nach der Ausbildung, d.h. ab 01.09.2023 wollte ich eigentlich gerne das Studium BA Sozialversicherung (für den gehobenen Dienst der BG und DO-Verhältnis) machen (ist oft so üblich).

Jetzt wird das DO-Recht ja zum 01.01.2023 geschlossen. Weiß jemand zufällig, ob man im Studium ab 2023 dann Beamtenanwärter (statt DO-Anwärter) ist oder Tarifangestellter?

Ohne DO- oder Beamtenverhältnis macht das Studium für mich keinen Sinn, dann wechsel ich lieber woanders hin.


bgler

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Antw:Gehobener Dienst BG
« Antwort #1 am: 24.09.2020 15:17 »
Ich weiß es leider nicht, gehe aber mal davon aus dass ab 2023 eben Beamtenanwärter statt DO-Anwärter eingestellt werden.

Der Ausschuss Personal der Geschäftsführerkonferenz der DGUV wollte sich voraussichtlich am 26.08.2020 mit den Folgen der DO-Rechts-Schließung befassen; ob er das getan hat und wenn ja, was dabei rum gekommen ist, ist mir noch nicht bekannt..

Asperatus

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Antw:Gehobener Dienst BG
« Antwort #2 am: 24.09.2020 15:46 »
Im Gegenzug zur Schließung des DO-Rechts erhalten die Berufsgenossenschaften die Dienstherrenfähigkeit, d.h. sie dürfen Beamte haben. Es ist daher davon auszugehen, dass statt DO-Angestellten in Zukunft Beamte deren Aufgaben sukzessive übernehmen werden und die Laufbahnausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt.

bgler

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Antw:Gehobener Dienst BG
« Antwort #3 am: 24.09.2020 19:48 »
Im Gegenzug zur Schließung des DO-Rechts erhalten die Berufsgenossenschaften die Dienstherrenfähigkeit, d.h. sie dürfen Beamte haben.

..die jedoch, mit Ausnahme der BG Verkehr und der SVLFG, maximal 1/5 der Belegschaft ausmachen dürfen. Daher ist fraglich, ob das "reicht". Die APen, die zwingend Beamte (bzw. DOler) sein müssen, machen natürlich bei weitem nicht 20% der Belegschaft aus. Aber ob man wirklich alle Studierenden im Beamtenverhältnis untergebracht bekommt, kann ich nicht beurteilen. Aber ist auch nicht ganz unwahrscheinlich, diese waren ja eh für das DO-Verhältnis "reserviert" (wie eigentlich bei jeder anderen Behörde auch, dort eben für das Beamtenverhältnis), externe Neu-DO-Anstellungen gibt es außerhalb der APen praktisch nicht, Studierende der IT-Bereiche werden auch jetzt nicht im DO-Verhältnis auf Widerruf eingestellt sondern als Tarifbeschäftigte.


Cathleen

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Antw:Gehobener Dienst BG
« Antwort #4 am: 24.09.2020 19:51 »
Lieben Dank für alle Antworten bis jetzt, ich freue mich über jede weitere Einschätzung! :-)

Zwei kurze Fragen:

Was bedeutet "AP/APen"?
Warum dürfen nur maximal 20% Beamte sein?

Bommel100715

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Antw:Gehobener Dienst BG
« Antwort #5 am: 24.09.2020 20:03 »
Warum dürfen nur maximal 20% Beamte sein?

Weil die SPD einen am Helm hat....Oder sachlich ausgedrückt: Das von ihr geführte Arbeitsministerium hat die Schließung des DO-Rechts beschlossen, über die Monate nicht einmal eine sinnvolle Begründung dafür vorgelegt, die Erforderlichkeit der Dienstherrnfähigkeit (siehe Grundgesetz) ignoriert und daneben noch viele weitere unglaubliche Dinge gebracht. Auf Drängen von allen Seiten (bsp. der eigene Koalitionspartner, andere Parteien, Gewerkschaften (mit Ausnahme des DGB), den bei den BGen versicherten Unternehmen, etc.) wurde die Dienstherrnfähigkeit dann doch nach entsprechender Ausschussempfehlung in das Gesetz mit aufgenommen. Dass letztendlich sogar die FDP (!) die Verleihung der Dienstherrnfähigkeit gegenüber der SPD eingefordert hat, sagt schon alles...
Die 1/5-Beschränkung hat wohl ausschließlich die teilweise Gesichtswahrung der SPD zum Zweck.

AP = Aufsichtsperson (zuvor hießen sie TAB - Technische Aufsichtsbeamten).

PS:
Nein, ich neige weder zur AfD noch habe ich eine Verachtung gegenüber Sozialdemokraten. Nur im Fall des 7. SGB-IV-Änderungsgesetzes bin ich darüber entsetzt, was die SPD dort geleistet hat..



Wasserkopp

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Antw:Gehobener Dienst BG
« Antwort #6 am: 25.09.2020 05:36 »
Ich glaube, dass aufgrund der 20% Grenze dein Studium nicht als Anwärter, sondern als Tarifangestellte stattfinden wird.

Evtl. hast du Glück, weil ein einzelner Träger noch Bedarf hat, aber ich denke in der Masse werden die Träger die Beamten in technischen Bereich einsetzen. Voraussichtlich wird es in den ersten Jahren auch einen Überhang geben, sodass erstmal wenig Beamte neu eingestellt werden.

Cathleen

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Antw:Gehobener Dienst BG
« Antwort #7 am: 25.09.2020 11:20 »
Ich glaube, dass aufgrund der 20% Grenze dein Studium nicht als Anwärter, sondern als Tarifangestellte stattfinden wird.


Hmm. Glaubst du, dass die Träger, die diese Beschränkung nicht haben (Verkehrs BG und Landwirtschafts BG und vielleicht auch manche Unfallkassen), das anders handhaben könnten? Also weiterhin als Anwärter einstellen? Oder wird das dann wahrscheinlich einheitlich nach Tarif sein?

Luis1703

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Antw:Gehobener Dienst BG
« Antwort #8 am: 25.09.2020 11:28 »
Das Einfachste wird sein du fragst mal bei deiner BG nach. Wenn du in den Tiefen eures Intranet gräbst könntest du ein Organigramm mit der Aufteilung der Mitarbeiter (DO/TVöD) finden. Dann könntest du ausrechnen ob die 20 % für deine BG ein Problem ist. Schau mal nach wer bei euch im Personalrat sitzt. (Auch in Coronazeiten kann ein Kaffeepäuschen sehr informativ sein) VG

Wasserkopp

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Antw:Gehobener Dienst BG
« Antwort #9 am: 25.09.2020 14:44 »
Ich glaube, dass diese Überlegung grundsätzlich bei keinem Träger abschließend erfolgt ist, sodass jegliche Aussagen - auch intern - eher Mutmaßungen sind.

Also warte doch einfach ab. Hast ja noch Zeit bis Ende der Ausbildung.

Asperatus

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Antw:Gehobener Dienst BG
« Antwort #10 am: 28.09.2020 16:02 »
Eine Begrenzung von 20 Prozent gibt es laut dem Gesetz nicht. Dort heißt es lediglich, dass das "Personal der Unfallversicherungsträger [...] vorrangig aus Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern" besteht. Die Fünftel-Grenze wird lediglich in der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf erwähnt und auch nur als "Soll". Die Selbstverwaltungen und das Bundesamt für soziale Sicherung, welchem die Planstellenausbringungen vorgelegt werden, haben also einen gewissen Spielraum.

Sind derzeit in den BG mehr als 20 Prozent der Arbeitnehmer in einem Dienstordnungsverhältnis beschäftigt?

bgler

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Antw:Gehobener Dienst BG
« Antwort #11 am: 28.09.2020 16:25 »

Sind derzeit in den BG mehr als 20 Prozent der Arbeitnehmer in einem Dienstordnungsverhältnis beschäftigt?

Für meine BG gesprochen: 48 % der Beschäftigten stehen in einem DO-Verhältnis. Tendenz jedoch sinkend, da viele im mittleren Dienst ausscheiden werden und dort keine DO-Anstellungen mehr erfolgen.

Asperatus

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Antw:Gehobener Dienst BG
« Antwort #12 am: 28.09.2020 17:26 »
Danke für die Info. Wie hoch ist der Anteil der AP am Gesamtpersonalbestand?

bgler

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Antw:Gehobener Dienst BG
« Antwort #13 am: 28.09.2020 20:21 »
Der ist mir leider nicht bekannt, würde mich aber auch sehr interessieren.

Cathleen

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Antw:Gehobener Dienst BG
« Antwort #14 am: 29.09.2020 14:06 »
Was schätzt ihr denn, wie hoch der Anteil der Aufsichtsbeamten ist?