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Gehobener Dienst BG

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Cathleen:
Hallo, ich habe zum 01.08. die Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten bei einer BG begonnen. Nach der Ausbildung, d.h. ab 01.09.2023 wollte ich eigentlich gerne das Studium BA Sozialversicherung (für den gehobenen Dienst der BG und DO-Verhältnis) machen (ist oft so üblich).

Jetzt wird das DO-Recht ja zum 01.01.2023 geschlossen. Weiß jemand zufällig, ob man im Studium ab 2023 dann Beamtenanwärter (statt DO-Anwärter) ist oder Tarifangestellter?

Ohne DO- oder Beamtenverhältnis macht das Studium für mich keinen Sinn, dann wechsel ich lieber woanders hin.

bgler:
Ich weiß es leider nicht, gehe aber mal davon aus dass ab 2023 eben Beamtenanwärter statt DO-Anwärter eingestellt werden.

Der Ausschuss Personal der Geschäftsführerkonferenz der DGUV wollte sich voraussichtlich am 26.08.2020 mit den Folgen der DO-Rechts-Schließung befassen; ob er das getan hat und wenn ja, was dabei rum gekommen ist, ist mir noch nicht bekannt..

Asperatus:
Im Gegenzug zur Schließung des DO-Rechts erhalten die Berufsgenossenschaften die Dienstherrenfähigkeit, d.h. sie dürfen Beamte haben. Es ist daher davon auszugehen, dass statt DO-Angestellten in Zukunft Beamte deren Aufgaben sukzessive übernehmen werden und die Laufbahnausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt.

bgler:

--- Zitat von: Asperatus am 24.09.2020 15:46 ---Im Gegenzug zur Schließung des DO-Rechts erhalten die Berufsgenossenschaften die Dienstherrenfähigkeit, d.h. sie dürfen Beamte haben.

--- End quote ---

..die jedoch, mit Ausnahme der BG Verkehr und der SVLFG, maximal 1/5 der Belegschaft ausmachen dürfen. Daher ist fraglich, ob das "reicht". Die APen, die zwingend Beamte (bzw. DOler) sein müssen, machen natürlich bei weitem nicht 20% der Belegschaft aus. Aber ob man wirklich alle Studierenden im Beamtenverhältnis untergebracht bekommt, kann ich nicht beurteilen. Aber ist auch nicht ganz unwahrscheinlich, diese waren ja eh für das DO-Verhältnis "reserviert" (wie eigentlich bei jeder anderen Behörde auch, dort eben für das Beamtenverhältnis), externe Neu-DO-Anstellungen gibt es außerhalb der APen praktisch nicht, Studierende der IT-Bereiche werden auch jetzt nicht im DO-Verhältnis auf Widerruf eingestellt sondern als Tarifbeschäftigte.

Cathleen:
Lieben Dank für alle Antworten bis jetzt, ich freue mich über jede weitere Einschätzung! :-)

Zwei kurze Fragen:

Was bedeutet "AP/APen"?
Warum dürfen nur maximal 20% Beamte sein?

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