Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Gehobener Dienst BG
Bommel100715:
--- Zitat von: Cathleen am 24.09.2020 19:51 ---Warum dürfen nur maximal 20% Beamte sein?
--- End quote ---
Weil die SPD einen am Helm hat....Oder sachlich ausgedrückt: Das von ihr geführte Arbeitsministerium hat die Schließung des DO-Rechts beschlossen, über die Monate nicht einmal eine sinnvolle Begründung dafür vorgelegt, die Erforderlichkeit der Dienstherrnfähigkeit (siehe Grundgesetz) ignoriert und daneben noch viele weitere unglaubliche Dinge gebracht. Auf Drängen von allen Seiten (bsp. der eigene Koalitionspartner, andere Parteien, Gewerkschaften (mit Ausnahme des DGB), den bei den BGen versicherten Unternehmen, etc.) wurde die Dienstherrnfähigkeit dann doch nach entsprechender Ausschussempfehlung in das Gesetz mit aufgenommen. Dass letztendlich sogar die FDP (!) die Verleihung der Dienstherrnfähigkeit gegenüber der SPD eingefordert hat, sagt schon alles...
Die 1/5-Beschränkung hat wohl ausschließlich die teilweise Gesichtswahrung der SPD zum Zweck.
AP = Aufsichtsperson (zuvor hießen sie TAB - Technische Aufsichtsbeamten).
PS:
Nein, ich neige weder zur AfD noch habe ich eine Verachtung gegenüber Sozialdemokraten. Nur im Fall des 7. SGB-IV-Änderungsgesetzes bin ich darüber entsetzt, was die SPD dort geleistet hat..
Wasserkopp:
Ich glaube, dass aufgrund der 20% Grenze dein Studium nicht als Anwärter, sondern als Tarifangestellte stattfinden wird.
Evtl. hast du Glück, weil ein einzelner Träger noch Bedarf hat, aber ich denke in der Masse werden die Träger die Beamten in technischen Bereich einsetzen. Voraussichtlich wird es in den ersten Jahren auch einen Überhang geben, sodass erstmal wenig Beamte neu eingestellt werden.
Cathleen:
--- Zitat von: Wasserkopp am 25.09.2020 05:36 ---Ich glaube, dass aufgrund der 20% Grenze dein Studium nicht als Anwärter, sondern als Tarifangestellte stattfinden wird.
--- End quote ---
Hmm. Glaubst du, dass die Träger, die diese Beschränkung nicht haben (Verkehrs BG und Landwirtschafts BG und vielleicht auch manche Unfallkassen), das anders handhaben könnten? Also weiterhin als Anwärter einstellen? Oder wird das dann wahrscheinlich einheitlich nach Tarif sein?
Luis1703:
Das Einfachste wird sein du fragst mal bei deiner BG nach. Wenn du in den Tiefen eures Intranet gräbst könntest du ein Organigramm mit der Aufteilung der Mitarbeiter (DO/TVöD) finden. Dann könntest du ausrechnen ob die 20 % für deine BG ein Problem ist. Schau mal nach wer bei euch im Personalrat sitzt. (Auch in Coronazeiten kann ein Kaffeepäuschen sehr informativ sein) VG
Wasserkopp:
Ich glaube, dass diese Überlegung grundsätzlich bei keinem Träger abschließend erfolgt ist, sodass jegliche Aussagen - auch intern - eher Mutmaßungen sind.
Also warte doch einfach ab. Hast ja noch Zeit bis Ende der Ausbildung.
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