Autor Thema: Schreibfehler bei Höhergruppierung  (Read 1989 times)

fisch923

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Schreibfehler bei Höhergruppierung
« am: 24.09.2020 14:00 »
Hallo Zusammen,

ich habe vor einer Woche meinen Höhergruppierungsantrag genehmigt bekommen.

Die Chefin des Personalmanagements hat mir daraufhin die EG 10 Stufe 3 zugesichert.
Im Nachhinein hat Sie mir geschrieben und sagte das dies ein Schreibfehler war und auf Stufe 2 korrigiert wird.

Ist dieses Schreiben, dass ich auf Stufe 3 eingruppiert werde bindend oder kann dies einfach korrigiert werden?

Danke für eure Antworten

Spid

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Antw:Schreibfehler bei Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 24.09.2020 14:03 »
Ein Antrag auf Höhergruppierung bedurfte nicht der Genehmigung. Die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ist tariflich geregelt. Ein Schreiben, das Deiner Information dient, ändert daran nichts. Der AG darf einen Eingruppierungsirrtum grundsätzlich auch nach Jahren und Jahrzehnten korrigieren.

Lars73

  • Gast
Antw:Schreibfehler bei Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 24.09.2020 14:04 »
Kommt auf das Schreiben an. Was bedeutet sie hat Stufe 3 zugesichert (genauer Wortlaut). Soweit es nur eine Höhergruppierung bestätigt und das tariflich zutreffende Ergebnis die Stufe 2 ist, besteht nur Anspruch auf Stufe 2. Soweit es eine Erklärung war übertariflich die Stufe 3 zu gewähren könnte es Ansprüche begründen. Kommt auf die Details an. Im Regelfall aber kein Anspruch.