Autor Thema: gegen Aborndung wehren  (Read 4746 times)

Huda

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gegen Aborndung wehren
« am: 24.09.2020 17:12 »
Hi Leute,

ich hab ein Problem und leider finde ich im Tarifvertrag nur ungenaue Hinweise (meistens nur Regellungen für Beamte)

Und zwar arbeite ich im Öffentlichen Dienst Berlin als Tarifbeschäftigter und vielleicht kennt das der ein oder andere bereits von euch... Das Gesundheitsamt braucht ständig Hilfe und benötigt dementsprechend Mitarbeiter aus den anderen Bereichen.

Ich war bereits einmal dort (vor gut 3 Monaten) und es war schrecklich (gibt sehr viele Gründe wieso). Jetzt soll ich erneut dahin und das möchte ich ungern... zudem waren andere Mitarbeiter in meiner Abteilung nicht ein einziges Mal dort (fühle mich also etwas benachteiligt), im Sinne von "Sie sind ersetzbar" obwohl viele meiner Aufgaben auch von anderen gemacht werden.

Nun kam eine E-Mail, dass sich bitte "freiwillige" melden soll und da dies keiner gemacht hat, hat man sich erneut für mich entscheiden (es ist aber noch nicht offiziel, dies soll aber heute oder morgen kommen).

Könnt Ihr mir sagen wie es Vertraglich vereinbart ist? welche Möglichkeiten habe ich, mich dagegen zu wehren? Kann ich diese Anordnung widersprechen und es so hinauszögern, mit der Hoffnung das dass Gesundheitsamt keine Mitarbeiter mehr benötigt bzw. meine Leitung/Arbeitgeber sich lieber für jmd anderes entscheiden?

Ich hoffe auch Hilfe ^^


Mit freundlichen Grüßen
Huda
« Last Edit: 24.09.2020 17:19 von Huda »

WasDennNun

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Antw:gegen Aborndung wehren
« Antwort #1 am: 24.09.2020 17:32 »
Sofern du dort nicht arbeiten machen musst die stark unterhalb oder oberhalb des Niveaus deiner jetzigen Arbeit liegen, dürfte das mit dem Direktionsrecht des AG gedeckt sein.

Huda

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Antw:gegen Aborndung wehren
« Antwort #2 am: 24.09.2020 17:47 »
naja ich mache Aufgaben die mit meiner jetzigen Tätigkeit nichts zu tun haben.

Damals war das zumindest so, dass ich 8 Stunden lang eine Excel Liste pflegen sollte.... mehr nicht. Wie jetzt mein Aufgabenbereich aussehen wird, weiß ich nicht, aber von den anderen (die dort vor kurzem  waren) höre ich, es sei immer noch so. zum Beispiel muss man 8 Stundenlang telefonieren wie im Call Center oder 8 Stundenlang nur Briefe verschicken (das erklärt auch, wieso ich auf keinen Fall dahin will). So wie ich dies verstehe, wäre "unterhalb oder oberhalb des Niveaus deiner jetzigen Arbeit liegen" hier der Fall oder? wie kann ich dies nachweisen? in dem ich sagen das dies "damals" so war? oder hingehen (was sehr blöd wäre) und dann beschweren?

Gruß
Huda

Sozialarbeiter

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Antw:gegen Aborndung wehren
« Antwort #3 am: 24.09.2020 17:57 »
Wie sieht denn deine jetzige Tätigkeit und Eingruppierung aus. Den Vergleichswert braucht man ja, um beurteilen zu können, ob Briefe verschicken ober oder unterhalb zur jetzigen Tätigkeit einzuordnen ist.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Spid

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Antw:gegen Aborndung wehren
« Antwort #4 am: 24.09.2020 18:27 »
Wobei eine nur vorübergehende Tätigkeitsänderung kurzer Dauer - 1-3 Monate wären eine solche kurze Dauer - unter Abwägung der Gesamtumstände durchaus vom Direktionsrecht des AG gedeckt sein kann, auch wenn sie eine geringere Wertigkeit hat. Die (vorübergehende) Tätigkeitsänderung ist aber etwas, was mit der Abordnung selbst nichts zu tun hat.

Huda

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Antw:gegen Aborndung wehren
« Antwort #5 am: 24.09.2020 18:46 »
Wie sieht denn deine jetzige Tätigkeit und Eingruppierung aus. Den Vergleichswert braucht man ja, um beurteilen zu können, ob Briefe verschicken ober oder unterhalb zur jetzigen Tätigkeit einzuordnen ist.

Hab die Eingruppierung E5 . Ich kümmere mich in erster Linie um die Bestellung (Sammelbestellverfahren, Transport organisieren etc.) und um den E-Mail und etwas Schriftverkehr (dies mache ich wenn hoch kommt 30-60min am Tag). Hab also die Aufgaben: Verwaltungstätigkeit + Bestellwesen.

marco.berlin

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Antw:gegen Aborndung wehren
« Antwort #6 am: 24.09.2020 20:28 »
Was war denn so „schrecklich“, dass für dich eine Unterstützung des Gesundheitsamtes in Pandemiezeiten nicht möglich ist?

Huda

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Antw:gegen Aborndung wehren
« Antwort #7 am: 24.09.2020 21:05 »
Was war denn so „schrecklich“, dass für dich eine Unterstützung des Gesundheitsamtes in Pandemiezeiten nicht möglich ist?

leider vieles... als ich das erste mal dahin sollte, bin ich sogar etwas froh gewesen mal etwas "neues" zu machen und natürlich einen Bereich zu unterstützen. Aber was dort alles nicht gut läuft, möchte ich ungern nennen, da dies ein empfindliches Thema ist. Du kannst mir aber vertrauen, dass es dort nicht grad schön ist, auch wenn man mit guten Absichten dahin geht.

Dienstbeflissen

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Antw:gegen Aborndung wehren
« Antwort #8 am: 24.09.2020 21:08 »
Wie sieht denn deine jetzige Tätigkeit und Eingruppierung aus. Den Vergleichswert braucht man ja, um beurteilen zu können, ob Briefe verschicken ober oder unterhalb zur jetzigen Tätigkeit einzuordnen ist.

Hab die Eingruppierung E5 . Ich kümmere mich in erster Linie um die Bestellung (Sammelbestellverfahren, Transport organisieren etc.) und um den E-Mail und etwas Schriftverkehr (dies mache ich wenn hoch kommt 30-60min am Tag). Hab also die Aufgaben: Verwaltungstätigkeit + Bestellwesen.

Zur Not muss auch der Amtsleiter ran, wenn es zur wirksamen Erledigung des Dienstbetriebes notwendig ist. Die Ausübung von unterwertigen Tätigkeiten ist in der aktuellen Situation sicher für einen begrenzten Zeitraum zumutbar. Persönliche Belange müssen zurückstehen. Allenfalls bliebe die Kündigung unter Wahrung der jeweiligen Frist.

clarion

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Antw:gegen Aborndung wehren
« Antwort #9 am: 24.09.2020 23:40 »
Ich finde es seltsam,  dass man in diesen ungewöhnlichen Zeiten nicht kommentarlos ein wenig die A* zusammenkneift. Wenn im Winter die Post so richtig  abgeht,  bist Du doch wieder "Zuhause " und andere müssen ran.

Huda

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Antw:gegen Aborndung wehren
« Antwort #10 am: 25.09.2020 10:06 »
Ich finde es seltsam,  dass man in diesen ungewöhnlichen Zeiten nicht kommentarlos ein wenig die A* zusammenkneift. Wenn im Winter die Post so richtig  abgeht,  bist Du doch wieder "Zuhause " und andere müssen ran.

mhh ich glaube du hast nicht ganz genau gelesen worum es geht bzw. nur das gelesen was du lesen willst... Es geht nicht drum das ich "faul" bin bzw. ich nicht bereit bin irgendwo auszuhelfen und den A* zusammenzukneifen. Es geht ganz klar um die Umstände bzw. wie man mit mir (gefühlt) umgeht.

Zum Beispiel: Für Überstunden sollte jeder Mitarbeiter bereit sein zu machen. Sollte es aber zum altag werden,  kein Danke oder ähnliches zurückkommen, dann sollte es verständlich sein, wenn ein MA nicht mehr bereit ist kommentarlos Überstunden zu machen.


Spid

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Antw:gegen Aborndung wehren
« Antwort #11 am: 25.09.2020 10:38 »
Die Verpflichtung zu Überstunden ist wie die Möglichkeit der einseitigen Abordnung tariflich vorgesehen. Wer das nicht möchte, hätte es vertraglich ausschließen müssen.

Organisator

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Antw:gegen Aborndung wehren
« Antwort #12 am: 25.09.2020 11:24 »
Außerdem gibt es für Überstunden Extrageld, ist doch gar nicht verkehrt!

marco.berlin

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Antw:gegen Aborndung wehren
« Antwort #13 am: 25.09.2020 15:27 »
Wenn du dich in irgendeiner Form ungerecht behandelt fühlst, hast du mal den Kontakt zur Führungskraft gesucht oder zum Personalrat?... Na juristischen Kniffen suchen ist das eine, aber Kommunikation mit den Akteuren das nicht ganz unwichtige Andere.

Eleon

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Antw:gegen Aborndung wehren
« Antwort #14 am: 30.09.2020 09:09 »

Offenbar hat man dich zum Mädchen für Alles (oder Jungen für Alles) auserkoren, Huda.

Aber warum willst du dich wehren und unnötig Energie verschwenden? Wenn hier Kollegen gegen ihren Willen abgeordnet wurden, dann hatte das nach meiner Erfahrung unangenehme Folgen für den Arbeitgeber. Diese Widerspenstigen haben in der Tat den A.... zusammengekniffen und sind anschließend nicht durch besonderes Engagement aufgefallen. Ganz im Gegenteil. So demotiviert man die Mitarbeiter. Manche sogar dauerhaft.