Ja, es bedarf zumindest deiner expliziten Zustimmung.
Ja, du übst ja weiterhin deine Tätigkeiten aus.
Usus in vielen Kommunen ist allerdings auch, dass es gar keinen Änderungsvertrag gibt, die Tätigkeiten in der niedrigeren EG ausgeführt werden und du somit auch entsprechend eingruppiert bist, allerdings weiter nach alter EG vergütet wird. Schon häufig gesehen.