Autor Thema: Gleichberechtigung unter Frauen bei Eingruppierung in Erfahrungsstufen?  (Read 2376 times)

natascha0517

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Hallo zusammen, ich arbeite nun schon seit einem Jahr in einem speziellen Fachamt; mir wurden aufgrund von 20 Jahren Berufserfahrung / 5 Jahre anerkannt; d.h. ich kam nun nach einem Jahr von der 9b Stufe 3 in die Stufe 4.

Eine ehemalige Kollegin (genau wie ich, auch 20 Jahre bei exakt demselben AG beschäftigt mit exakt denselben Berufsvorerfahrungen) ist nun ebenfalls (ein Jahr später) eingestellt worden. Allerdings mit einer völlig anderen Erfahrungsstufe. Nämlich gleich in die Erfahrungsstufe 5.

Ihr wurden demnach 10 Jahre Berufserfahrung anerkannt; bei mir nur 5 Jahre.

Obwohl wir wirklich den gleichen AG hatten seit 20 Jahren und arbeiteten auch in den genau gleichen Bereichen.

Daher hatte ich sie auch quasi angeworben...

Und nun ärgere ich mich sehr über diese Ungleichbehandlung! Gibt es da Möglichkeiten...einen Antrag o.ä. zu stellen?

Aufgrund sehr guter Leistungen meinerseits wurde mir nun von meinem Vorgesetzten vorgeschlagen, meine Stunden doch zu erhöhen und dann stellvertretende Teamleitung zu machen. da stellt sich mir auch die Frage, ob eh ein Antrag auf eine Zulage wegen einer höherwertigen Tätigkeit zu stellen ist...


Spid

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Dienstbeflissen

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Ich empfehle das lesen und verstehen des § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L.

Immerhin regelt der TV-L die wesentlichen Dinge deines Arbeitsverhältnisses, da sollte sich schon die Mühe gemacht werden.
Mutmaßlich hat deine alte/ neue Kollegin verhandelt und Du eben nicht.

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Was genau hat das Geschlecht und die damit unterstellte Diskriminierung denn mit dem hier vorliegenden Sachverhalt zu tun? Sieht sie besser aus?

Jetzt gibt's das schon bei Frauen untereinander.  :o Fehlt nur noch, dass das in Berlin stattfindet.

natascha0517

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Nichts.  ;)
Natürlich sehe ICH besser aus... 8)
Dachte nur an die Gleichstellung, die hier ja nicht stattfindet...

Spid

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Warum sollte sie auch?

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Natürlich sehe ICH besser aus... 8)
q.e.d.  8)

Dafür gibt es hier den Bereich "allgemeine Diskussion".

Dachte nur an die Gleichstellung, die hier ja nicht stattfindet...
An der Begründung wäre ich jetzt wirklich ernsthaft interessiert. Wo muss etwas einer Gleichstellung unterzogen werden und warum?

 Dass die Kollegin einfach keinen Bock hatte, für weniger Geld zu arbeiten, passt nicht ins Bild?




WasDennNun

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Aufgrund sehr guter Leistungen meinerseits wurde mir nun von meinem Vorgesetzten vorgeschlagen, meine Stunden doch zu erhöhen und dann stellvertretende Teamleitung zu machen. da stellt sich mir auch die Frage, ob eh ein Antrag auf eine Zulage wegen einer höherwertigen Tätigkeit zu stellen ist...
Dein AG kann dir eine Zulage nach §16.5 gewähren.
Auch ohne  Änderungen in den Tätigkeiten.
Das kann man nicht beantragen, dass kann man aber fordern um zu bleiben.
Dein Vorgesetzten wird beim AG diesen "Antrag" stellen "müssen" und ggfls. begründen warum diese Zulage zur Bindung von Qualifizierten Personal notwendig ist.