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Gleichberechtigung unter Frauen bei Eingruppierung in Erfahrungsstufen?

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Spid:
Warum sollte sie auch?

Pseudonym:

--- Zitat von: natascha0517 am 24.09.2020 22:01 ---Natürlich sehe ICH besser aus... 8)

--- End quote ---
q.e.d.  8)

Dafür gibt es hier den Bereich "allgemeine Diskussion".


--- Zitat von: natascha0517 am 24.09.2020 22:01 ---Dachte nur an die Gleichstellung, die hier ja nicht stattfindet...

--- End quote ---
An der Begründung wäre ich jetzt wirklich ernsthaft interessiert. Wo muss etwas einer Gleichstellung unterzogen werden und warum?

 Dass die Kollegin einfach keinen Bock hatte, für weniger Geld zu arbeiten, passt nicht ins Bild?



WasDennNun:

--- Zitat von: natascha0517 am 24.09.2020 21:24 ---Aufgrund sehr guter Leistungen meinerseits wurde mir nun von meinem Vorgesetzten vorgeschlagen, meine Stunden doch zu erhöhen und dann stellvertretende Teamleitung zu machen. da stellt sich mir auch die Frage, ob eh ein Antrag auf eine Zulage wegen einer höherwertigen Tätigkeit zu stellen ist...

--- End quote ---
Dein AG kann dir eine Zulage nach §16.5 gewähren.
Auch ohne  Änderungen in den Tätigkeiten.
Das kann man nicht beantragen, dass kann man aber fordern um zu bleiben.
Dein Vorgesetzten wird beim AG diesen "Antrag" stellen "müssen" und ggfls. begründen warum diese Zulage zur Bindung von Qualifizierten Personal notwendig ist.

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