Autor Thema: Stellvertretende Teamleitung zu 50% = höherwertige Tätigkeit = Zulage?  (Read 1884 times)

natascha0517

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Hi, nächste Frage: Führt die Ausübung der Funktion (durch Vorgesetzten vorgeschlagenen) einer stellvertretenden Teamleitung zu einer höherwertigen Tätigkeit? Und damit zu einer Zulage?
Zu 50% wird die "alte" Tätigkeit noch ausgeübt; zu 50 % die neue als Stellvertreter.

Spid

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Nein. Maßgeblich wäre die auszuübende Tätigkeit.