Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellvertretende Teamleitung zu 50% = höherwertige Tätigkeit = Zulage?
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natascha0517:
Hi, nächste Frage: Führt die Ausübung der Funktion (durch Vorgesetzten vorgeschlagenen) einer stellvertretenden Teamleitung zu einer höherwertigen Tätigkeit? Und damit zu einer Zulage?
Zu 50% wird die "alte" Tätigkeit noch ausgeübt; zu 50 % die neue als Stellvertreter.
Spid:
Nein. Maßgeblich wäre die auszuübende Tätigkeit.
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