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Stellvertretende Teamleitung zu 50% = höherwertige Tätigkeit = Zulage?

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natascha0517:
Hi, nächste Frage: Führt die Ausübung der Funktion (durch Vorgesetzten vorgeschlagenen) einer stellvertretenden Teamleitung zu einer höherwertigen Tätigkeit? Und damit zu einer Zulage?
Zu 50% wird die "alte" Tätigkeit noch ausgeübt; zu 50 % die neue als Stellvertreter.

Spid:
Nein. Maßgeblich wäre die auszuübende Tätigkeit.

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