Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Rückgruppierung

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Markus16:
Hi,

meine auszuübende Tätigkeit ist nach E 11 bewertet. Der Arbeitgeber (VKA) möchte nun meine Tätigkeit ändern und ich würde dann Tätigkeiten ausüben, die nach E 9c bewertet wurden. Ich habe hier in im Forum in einem alten Thread gelesen, dass die eingruppierungsrelevanten Tätigkeiten nur mit meiner Zustimmung oder mit einer Änderungskündigung geändert werden können.
Ist dem noch so?
Wenn ich nicht zustimme bzw. den Vertrag nicht ändern möchte, bleibe ich dann in der bisherigen EG oder wie verhält sich das?

Viele Grüße
Markus

Spid:
Ja.

Ersteres.

Kaiser80:
Ja, es bedarf zumindest deiner expliziten Zustimmung.

Ja, du übst ja weiterhin deine Tätigkeiten aus.

Usus in vielen Kommunen ist allerdings auch, dass es gar keinen Änderungsvertrag gibt, die Tätigkeiten in der niedrigeren EG ausgeführt werden und du somit auch entsprechend eingruppiert bist, allerdings weiter nach alter EG vergütet wird. Schon häufig gesehen.

Markus16:

--- Zitat von: Kaiser80 am 25.09.2020 07:03 ---
Ja, du übst ja weiterhin deine Tätigkeiten aus.


--- End quote ---

Die Tätigkeiten, die die E 11-Bewertung rechtfertigen, würden dann nicht mehr ausgeübt werden.


--- Zitat von: Kaiser80 am 25.09.2020 07:03 ---Usus in vielen Kommunen ist allerdings auch, dass es gar keinen Änderungsvertrag gibt, die Tätigkeiten in der niedrigeren EG ausgeführt werden und du somit auch entsprechend eingruppiert bist, allerdings weiter nach alter EG vergütet wird. Schon häufig gesehen.

--- End quote ---

Ja das ist mir bekannt und habe ich auch schon häufig gesehen. Aber mir ist wichtig, bevor ich mich mit der Personalstelle anlege, dass ich die rechtliche Seite kenne. Ich hoffe, dass dieser Vorgang auch in meinem Fall so gehandhabt wird.

Spid:
Wenn Du kommentarlos die geringwertigere Tätigkeit ausübst, wäre das ein Weg, implizit das Einverständnis zur Tätigkeitsänderung zu erklären.

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